Dark Mode Light Mode

Haftbefehle

Fanette (CC0), Pixabay

Nach vorläufigen Festnahmen in der Silvesternacht hat ein Ermittlungsrichter am 1. Januar 2024 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin Haftbefehle gegen drei Personen erlassen:

Ein 22-jähriger Mann steht unter Verdacht, eine Schreckschusswaffe und Pyrotechnik unbefugt genutzt zu haben. Er soll zudem einen Gegenstand, vermutlich das Magazin der Waffe, auf einen Polizeibeamten geworfen haben, der dadurch eine Platzwunde am Auge erlitt. Der Verdächtige befindet sich nun wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Untersuchungshaft.

Ein 17-jähriger Jugendlicher soll in der Rathausstraße in Berlin-Mitte Polizeibeamte mit Pyrotechnik beschossen haben, wobei ein Beamter getroffen wurde, aber im Dienst verblieb. Gegen den Jugendlichen wurde Haftbefehl wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung erlassen, allerdings wurde von der Vollstreckung der Untersuchungshaft abgesehen.

Gegen einen 23-jährigen Mann wurde ebenfalls Haftbefehl erlassen, wobei auch hier die Vollstreckung der Untersuchungshaft ausgesetzt wurde. Ihm wird Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung sowie Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Er soll aus einer Gruppe von etwa zwanzig Personen, teilweise vermummt, in der Lipschitzallee in Neukölln mindestens dreimal mit einer Schreckschusswaffe auf Polizeibeamte geschossen haben. Ein Beamter leidet seitdem an einem beeinträchtigenden Pfeifton im Ohr und soll am Rücken sowie an der Wade getroffen worden sein. Während seiner Festnahme soll der Beschuldigte Widerstand geleistet haben, wobei ein Polizeibeamter an der Hand verletzt wurde.

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Anklage gegen Berliner Polizistin

Next Post

Anklage