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Staatsanwaltschaft Hamburg

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Hamburg

3423 Js 323 /​ 23 (5804) V

„Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 3423 Js 323 /​ 23 (5804) V gegen die Verurteilte Nataliya S. wegen Geldwäsche hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg durch Strafbefehl vom 31.05.2023 (Geschäfts-Nr. 947 Cs 70/​23) die Einziehung des erlangten Betrags i.H.v. 16.030,90 EUR angeordnet. Im November 2022 hat die Verurteilte durch fünf verschiedene Handlungen zu Unrecht mehrere Überweisungen der Geschädigten auf ihrem Konto bei der Targobank erhalten. Das Geld stammte aus unbekannt gebliebenen Straftaten und wurde von der Verurteilten noch am selben Tag in bar abgehoben. Die meisten Geschädigten sind in der Repunlik Österreich wohnhaft. Die Schadenssumme beläuft sich auf zwischen 2.430,10 EUR und 8.600,80 EUR.“

 

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