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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

821 Js 18768/​22

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung von Wertersatz angeordnet:

Einziehungsbeteiligter Maxwell Azuma
Entscheidung Beschluss des Amtsgerichts Altenburg vom 19.04.2023, AZ: 2 Ds 821 Js 18768/​22, rechtskräftig seit 03.05.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung von Wertersatz nach § 76 a Abs. 1 StGB in Höhe von 3657,34 EUR

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Einziehungsbeteiligte eröffnete am 18.01.2019 ein Konto bei der Postbank Niederlassung der Deutschen Bank AG. Auf diesen gingen in der Zeit vom 08.06.2020 bis 18.06.2020 Zahlungen von Geschädigten ein, welche durch unbekannte Täter dazu veranlasst wurden. Die Zahlungen standen im Zusammenhang mit unrechtmäßig geforderten Vorausgebühren bei privaten Fahrzeugkäufen.

Ein Betrag von 3657,34 EUR konnte gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Gera geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung der Ansprüche sind diese bei der Staatsanwaltschaft Gera binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens anzumelden.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend gemacht, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an die Geschädigten kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten die Geschädigten ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden diese gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Weiteren Erläuterungen sind abrufbar unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​einziehung-von-tatertraegen.pdf

 

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