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Staatsanwaltschaft Berlin

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Berlin

241 AR 104/​18 (247)

Tat vom 24. Dezember 2017

Am 24. Dezember 2017 gegen 11:15 Uhr betraten zwei Täter auf Grund des gemeinsamen Tatplans teilmaskiert das Wettbüro „tipster Sportwetten“ in der Residenzstraße 19 in 13409 Berlin, wobei ein Täter ein Messer mit einer Klingenlänge von etwa zehn Zentimetern und derander Täter einen Schlagstock bei sich führten. Beide Täter hatten das Gesicht teilmaskiert mittels Schal, Mütze und Basecap. Beide Täter trugen zur Vermeidung von Fingerabdruckspuren helle Einweghandschuhe und hatten sich ihre Kopfbedeckungen (Basecaps bzw. Kapuzen) zum Zwecke der Maskierung tief über das Gesicht gezogen. In Ausführung des gemeinsamen Tatplans und unter Vorhalt des Schlagstocks und des Messers fragten die beiden Täter mit lautem Geschrei den einzig weiter anwesenden Mitarbeiter, wo die Kasse sei. Der Mitarbeiter zeigte daraufhin in Richtung der Kasse und des Safes, die sich hinter dem Tresen befanden. Beide Täter schubsten den Mitarbeiter hinter den Tresen und forderten ihr, unter Vorhalt des Messers und des Schlagstocks im lauten und aggressiven Tonfall auf, den Safe des Wettbüros zu öffnen. Nachdem der Mitarbeiter aus Angst vor den Tätern dieser Forderung nachgekommen war, zog ihn ein Täter am Hals bzw. am Kragen grob von der Kasse weg. Anschließend schob der weitere Täter den Mitarbeiter gegen die Wand und drückte ihm den Schlagstock derart gegen den Hals, dass er bei dem Mitarbeiter Striemen am Hals sowie nicht unerhebliche Schmerzen verursachte, was von beiden Tätern im Rahmen des gemeinsamen Tatplans zumindest billigend in Kauf genommen wurde.“ Während der zweite Täter den Mitarbeiter des Wettbüros durch das Drücken gegen die Wand absicherte, entnahm der erste Täter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan dem Safe die darin befindlichen 2.500,00 Bargeld in Scheinen. Der überfall dauerte insgesamt rund 60 Sekunden. Die beiden Täter flüchteten im Anschluss aus dem Wettbüro, um das mitgenommene Geld für sich zu verwenden, obwohl sie wussten, dass sie hierauf keinen Anspruch hatten. Hierbei verlor der erste Täter beim Verlassen des Wettbüros „tipster Sportwetten“ im Eingangsbereich einen Teil der von ihm getragenen Einweghandschuhe, auf dem sich zwei Spuren mit seiner DNA befanden. Der Mitarbeiter des Wettbüros, der sich als Student in der Weihnachtszeit für zwei Wochen Geld hinzuverdienen wollte, hat wegen der erlebten Tat das kurzfristige Arbeitsverhältnis zwei Tage später aufgegeben.

Tat vom 10. April 2018

Am 10. April 2018 um 21:58 Uhr stürmte die beiden selben Täter und einem bislang unbekannten dritten Täter aufgrund eines zuvor gefassten gemeinsamen Tatplans in das Wettbüro „Tipico“ in der Oranienburger Straße 96 in 13437 Berlin, wobei alle drei Täter mit Basecaps, Kapuzen oder Schals bzw. Tüchern ihre Gesichter weitgehend verdeckt hatten. Zur Vermeidung von Fingerabdruckspuren trugen alle Täter helle Einweghandschuhe. Der erste Täter war hierbei mit einer Machete mit einer Klingenlänge von etwa 30 Zentimetern und der zweite Täter mit einem Schlagstock bewaffnet. Der dritte, unbekannt gebliebene Täter führte keine Waffe mit sich.
In dem Wettbüro hielten sich zu dieser Zeit der Mitarbeiter und ein Kunde auf. Nach Betreten des Wettbüros und dem Ausruf „Überfall“ schlug der unbekannte Täter- entsprechend dem gemeinsamen Tatplan – dem Mitarbeiter unvermittelt mit der Faust in dessen Gesicht, woraufhin dieser zu Boden auf seine Ellenbogen stürzte und durch den Faustschlag und den Sturz nicht unerhebliche Schmerzen erlitt, was von allen drei Tätern zumindest billigend in Kauf genommen wurde.
Der Kunde wurde durch das Heranstürmen der Täter vor dem Tresen zu Boden gebracht und blieb dort auf Aufforderung der Täter hocken. Um dieser Aufforderung Nachdruck zu verleihen, holte der erste Täter die von ihm geführte Machete aus der Scheide und hielt sie diesem vor; zusätzlich trat er den am Boden hockenden Kunden mit seinem rechten Fuß gegen dessen linkes Knie bzw. oberes Schienenbein, um so seine Drohung zu untermauern und die Einschüchterung auf den Kunden zu erhöhen. Der Kunde erlitt durch diesen Tritt keine Schmerzen. Anschließend bewachte der zweite Täter den Kunden unter Vorhalt des von ihm geführten Schlagstocks.
Der erste Täter und der unbekannt gebliebene Dritte forderten sodann den Mitarbeiter des Wettbüros unter lautem Geschrei und der Angeklagte weiter unter Verhalt der mitgeführten Machete dazu auf, die Kasse zu öffnen. Der Mitarbeiter zeigte daraufhin aus Angst mehrfach in Richtung des Tresens und sagte, dass sich dort die Kasse und der Safe befänden. Der erste Täter und der unbekannte Mittäter schubsten den Mitarbeiter mehrfach trotz dessen kooperativen Verhaltens hinter den Tresen, wo dieser die Kasse und den Safe öffnen sollte. Zur Verstärkung dieser Forderung hielt sie ihm die Klinge der mitgeführten Machete zur Einschüchterung vor. Als der Mitarbeiter des Wettbüros der Aufforderung, den Safe zu öffnen, nunmehr aus Angst nachkam, entnahm der unbekannte Täter aus der Kasse Bargeld in Höhe von 2.000,00 Euro. Anschließend entnahmen die Täter gemäß des gemeinsamen Tatplans dem Safe, eine mit 5.000,00 Euro Bargeld gefüllte transparente Reißverschlusstasche mit der handschriftlich aufgebrachten Aufschrift „Reserve“.
Daraufhin verließen die drei Täter das Geschäftslokal, um das erbeutete Geld für sich zu verwenden, obwohl sie wussten, dass sie darauf keinen Anspruch hatten. Der Überfall dauerte insgesamt rund 80 Sekunden.
Durch den Faustschlag und den Sturz erlitt der Mitarbeiter des Wettbüros linksseitige Gesichtsprellungen, Schürfwunden an den Ellenbogen sowie Zahnschmerzen und begab sich eigenständig in ambulante Behandlung. Psychologisch hat ihn das Geschehen schwer getroffen.

 

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