Staatsanwaltschaft Heidelberg
660 VA 160 Js 4895/22
Durch das Amtsgericht Heidelberg ist am 17.04.2023 ein Strafbefehl ergangen, welcher seit dem 09.05.2023 rechtskräftig ist. Dabei wurde die Einziehung von 0,78t Kupfer gemäß § 73a StGB angeordnet.
Dem genannten Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Verurteilten in Heidelberg wurde am 24.02.2022 das o. g. Kupfer ( entmantelte und rausgeschnittene Kupferstücke )gefunden. Das Kupfer stammt aus rechtswidrigen Taten gemäß § 73a StGB. Eine konkrete Tat kann nicht nachgewiesen werden.
Als Tatverletzter können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Mannheim anmelden, § 459j Abs. 1 StPO.
Sofern Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Herausgabe/Rückübertragung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459j Abs. 2 StPO.
Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459j Abs. 5 StPO.
Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (z. B. bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Herausgabe/Rückübertragung an sich zu verlangen.
Der jeweilige Anspruchsinhaber möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Heidelberg zum Aktenzeichen 660 VA 160 Js 4895/22 schriftlich in Verbindung setzen.
Grimm, Rechtspflegerin