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BaFin weitet Ermittlungen erneut aus: Ether Arena LTD betreibt offenbar auch Plattform orionusdeal.com

Die Ether Arena LTD betreibt nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht BaFin unter orionusdeal.com eine weitere Plattform. Auch hierfür hat sie keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Die BaFin hatte bereits über den Verdacht informiert, dass die Ether Arena LTD die Websites vineab.com, vinea-b.com und vineacap.com betreibt und Verbraucherinnen und Verbrauchern unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Mitarbeiter der Plattform behaupten zudem, von der BaFin über Verluste von Anlegerinnen und Anlegern informiert worden zu sein, die aus betrügerischen Aktivitäten stammen. Diese Behauptung ist falsch.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Zum Hintergrund:
Anbieter von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen dazu eine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG bzw. WpIG. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

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