Start Allgemein Deutsche Licht Miete: Teil II Schreiben Insolvenzverwalter an Investoren

Deutsche Licht Miete: Teil II Schreiben Insolvenzverwalter an Investoren

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Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH,
Im Kleigrund 18b, 26135 Oldenburg,
Amtsgericht Oldenburg, 63 IN 6/22

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich melde mich bei Ihnen in meiner Funktion als Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH. Über deren Vermögen wurde am 05.05.2022 mit Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg das Insolvenzverfahren eröffnet. Eine Kopie des Eröffnungs-beschlusses ist diesem Schreiben beigefügt als Anlage 1.

Sie haben mit der Schuldnerin einen „Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag“ abgeschlossen. Mit diesem Vertrag haben Sie LED-Leuchten erworben und diese dann wiederum an die Schuldnerin vermietet. Die Schuldnerin hat die LED-Leuchten an die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH untervermietet. Diese wiederum hat die LED-Leuchten an die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH untervermietet, welche wiederum Mietverträge mit den tatsächlichen Nutzern (Endkunden) der LED-Leuchten abgeschlossen hat.

Auf Grundlage der mir vorliegenden Dokumentation und der derzeitigen rechtlichen Bewertungen haben Sie wirksam Eigentum an den verkauften LED-Leuchten erworben, sofern ein entsprechendes Eigentumszertifikat vorliegt und die im Zertifikat gelisteten Leuchten auch tatsächlich vorhanden sind.
Aufgrund der Insolvenz der Schuldnerin erkläre ich hiermit mit Wirkung zum 05.05.2022 gemäß § 103 InsO den Nichteintritt in den mit Ihnen bestehenden „Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag“ mit der Folge, dass der Vertrag durch die Insolvenzmasse nicht erfüllt wird und Sie nach § 103 Abs. 2 Satz 1 InsO Ihre Forderungen wegen der Nichterfüllung, wie teilweise bereits geschehen, als Insolvenzgläubiger zur Insolvenztabelle anmelden können.

Die LED-Leuchten befinden sich nicht in unmittelbarem Besitz der Schuldnerin, sondern sind im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen durch eine von Ihnen akzeptierte Untervermietung an die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH übergeben worden, über deren Vermögen unter dem Aktenzeichen 33 IN 15/22 beim Amtsgericht Oldenburg ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses ist diesem Schreiben beigefügt als Anlage 2.
Die tatsächlich vorhandenen LED-Leuchten wurden entweder im Rahmen des Geschäftsmodells der Deutsche-Lichtmiete-Gruppe an Endkunden vermietet oder befinden sich im Lager.
Parallel wird mitgeteilt, dass es im laufenden Investorenprozess noch zwei Interessenten gibt, die an einem Weiterführungskonzepts arbeiten. Die beiden Konzepte sind beigefügt als Anlage 3 und Anlage 4.

Rückfragen zum Konzept der One Square Advisors GmbH richten Sie an folgende Mailadresse:
lichtmiete@onesquareadvisors.com.

Rückfragen zum Konzept des Dr. Gert Sieger, Sieger & Cie., richten Sie an folgende Mailadresse:
info@lichtundservice.com.

Ich habe diese Konzepte nicht auf Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit geprüft.

Beide Konzepte zielen jedoch unter Verwendung zukünftiger Erträge zur Gläubiger-befriedigung auf eine Übernahme der Mietverträge zwischen der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH und den Endkunden ab.

Eine Kontaktaufnahme zu Endkunden, um mit diesen selbst einen Kauf oder eine Weiternutzung der LED-Leuchten zu vereinbaren, dürfte zu keinem sinnvollen wirtschaftlichen Ergebnis führen, da die Mietverträge mit den Endkunden mit der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH bestehen. Hinzu kommt, dass in den einzelnen Mietverträgen mit den Endkunden jeweils Leuchten mehrerer Anleger verbaut sind, was die Zuordnung und Verhandlung noch einmal komplizierter machen dürfte. Zudem dürfte jede Störung der Mietverträge für jedes Übernahmekonzept problematisch sein, da die Fortführbarkeit der laufenden Mietverträge einer der wichtigsten Faktoren der Fortführungskonzepte ist.

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wird sich der Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH zeitnah mit einem gesonderten Schreiben an Sie wenden, um das weitere Procedere im Sanierungsprozess abzustimmen.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Weiss

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