Staatsanwaltschaft Ingolstadt
Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen Bozhinov, Mile, geb. am 13.11.1969 wegen Untreue
34 VRs 15219/19
Betrifft die Geschädigte Assmann, Hildegard, geboren am 29.03.1925 bzw. deren Erben
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
verurteilte Person | Mile Bozhinov |
Entscheidung | Strafbefehl des Amtsgerichts Ingolstadt vom 04.11.2021, Az: 8 Cs 34 Js 15219/19, rechtskräftig seit 25.11.2021 |
Einziehungsanordnung | Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 1.165,44 EUR |
Laut der genannten Entscheidung beträgt Ihr Schaden: 1.165,44 EUR.
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Verletzter aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang keine Vermögenswerte gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.