Staatsanwaltschaft Gera
Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)
862 Js 17625/20
Mit Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 07.09.2021, Az.: 862 Js 17625/20 wurde die selbständige Einziehung gemäß 76a Abs. 1 StGB in Höhe von 4.651,41 Euro angeordnet. Vermögen in dieser Höhe wurde bereits sichergestellt.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Auf dem bei der BNP Paribas S.A. – Consorsbank für den Betroffenen geführten Privatgirokonto gingen im Zeitraum vom 08.05.2020 bis 15.05.2020 insgesamt 17 Überweisungsgutschriften in Höhe von insgesamt 17.431,41 Euro ein. Die Gutschriften beruhten auf irrtumsbedingten Überweisungen, die hierzu von unbekannt gebliebenen Tätern, die sich auf diese Weise durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang erschließen wollten, durch die vorgetäuschte Bereitschaft zur Lieferung der gegen Vorkasse auf der Internethandelsplattform „ebay“ zum Verkauf angebotenen Waren veranlasst wurden.
Der Einziehungsbetroffene hat aufgrund der betrügerisch veranlassten Überweisungsgutschriften zugunsten seines Kontos eine Auszahlungsforderung in Höhe des verbliebenen Guthabens von 4.651,41 Euro unentgeltlich oder ohne rechtlichen Grund übertragen erhalten. Die unbekannten Täter der Betrugstaten nutzten zur Verschleierung der Tat und ihrer Beteiligung bzw. Identität das Konto des Einziehungsbetroffenen als Zielkonto, um die betrügerisch veranlassten Zahlungen zu vereinnahmen.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://www.thueringen.de/mam/th4/thgsta/content/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf