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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT wegen Verletzung von Berichtspflichten gegenüber Kunden
Staatsanwaltschaft Oldenburg

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT wegen Verletzung von Berichtspflichten gegenüber Kunden

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Erbringung von Anlageberatungstätigkeiten gegenüber Kunden gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 14.000,- verhängt hat.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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