Vermutlich ist Ihnen das aber dann auch egal, denn Sie haben ihre Kanzlei in Hamburg und ich lebe in Leipzig. Vermutlich, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Biesold, hätten wir uns niemals überhaupt kennengelernt, wenn Sie nicht so eine „leidenschaftliche Auskunft“ an den MDR, Magazin Exakt, gegeben hätten.
Gelernt habe ich daraus, dass Sie vor allem die Moral bewerten wollen, nicht den möglichen strafrechtlichen Aspekt meines mutmaßlichen Handelns. Nun dachte ich immer, Rechtsanwälte wäre für eine rechtliche Bewertung zuständig, dass aber möglicherweise das Wort „Moral“ eine große Rolle spielen könnte, verwundert mich dann doch.
Nun frage ich mich dann aber auch, sehr geehrte Frau Biesold, um eine moralische Wertung abzugeben, da hätte ich zumindest einmal erwartet, dass Sie mich zu dem Vorgang gefragt hätten. Haben Sie, wie Sie sicherlich wissen, nicht.
Nun frage ich mich dann aber auch, sehr geehrte Frau Biesold, wie Sie eine solche Vorverurteilung, sollte die eine Ihrer Mandanten betreffen, sehen würden? Würden Sie sich auch nicht „befremdlich“ darüber äußern? Nun, leider haben Sie meine an Sie formulierte Presseanfrage nicht beantwortet.
Warum, entzieht sich meiner Kenntnis, aber Sie werden sicherlich schon ihre Gründe dafür gehabt haben. Nun sprechen wir halt über das Internet miteinander, ob Ihnen das gefällt, weiß ich nicht, werden Sie mir aber dann wenn nicht, sicherlich mitteilen.
Als Rechtsanwältin würde ich mir Sie aber nach solch einer Erfahrung sicherlich nicht nehmen.