Verbraucher müssen auch in Zukunft beim Einkaufen oder Buchen im Internet damit rechnen, dass ihnen für bestimmte Bezahlmöglichkeiten eine Gebühr aufgebrummt wird.
Solche Extra-Entgelte seien zwar bei Banküberweisung, Lastschrift und Kreditkarte verboten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Schaltet sich aber ein Dienstleister ein, der zusätzliche Leistungen übernimmt, halten es die Karlsruher Richter für gerechtfertigt, dafür Geld zu verlangen.
Damit blieb eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus erfolglos, mit der die Frage grundsätzlich geklärt werden sollte.
Flixbus hatte seinen Kunden bis 2018 für die Nutzung von Paypal oder Sofortüberweisung eine Gebühr berechnet. Die Höhe richtete sich nach dem Fahrkartenpreis.