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Änderung des deutsch-dänischen Steuerabkommens

Finanzen/Gesetzentwurf – 23.02.2021 (hib 225/2021)

Berlin: (hib/AB) Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark soll geändert werden. Im Wege eines bilateralen Protokolls sollen die Inhalte des Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Mulilateriales Instrument – MLI) umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/26833). Das Protokoll vom 1. Oktober 2020 ändert das deutsch-dänische Steuerabkommen von 1995.

Darüber hinaus sollen mit diesem Protokoll weitere Anpassungen des Steuerabkommen an den derzeitigen internationalen Standard vorgenommen werden.

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