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Cinecontender Internationale Filmproduktionsgesellschaft mbH & Co. 1. Beteiligungs KG – bilanziell überschuldet

Myriams-Fotos (CC0), Pixabay

Die Gesellschaft weist aufgrund der aufgelaufenen bilanziellen Verluste und der getätigten Entnahmen, die zusammen die Kapitaleinlagen der Kommanditistin übersteigen, zum 31.12.2019 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditistin in Höhe von TEUR 124 aus.

Die Bewertung wird trotz der bestehenenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die aufgelaufenen Verluste voraussichtlich durch spätere Gewinne und durch die Veräußerung der Filmrechte ausgeglichen werden.

Eine wesentlich Ursache für die im Geschäftsjahr bestehende bilanzielle Überschuldung sind die Korrekturen der Vorjahre. Dessen ungeachtet haftet die Kommanditistin im Außenverhältnis in Höhe der getätigten Entnahmen nach § 172 Abs. 4 Nr. 2 HGB, höchstens jedoch bis zu dem Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.

Dann kann man als Kommanditist der Gesellschaft nur hoffen, dass die Annahmen dann zukünftig auch eintreten.

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