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„Die neuen Regeln zur Maklerprovision beim Immobilienkauf werden die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum spürbar senken. Von nun an ist die Abwälzung der gesamten Maklerkosten auf den Käufer unzulässig. Wer einen Makler beauftragt, muss künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst tragen.“
„Ob untergeschobene Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten: Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig über den Tisch gezogen und benachteiligt. Mit der heute auf den Weg gebrachten Initiative schieben wir diesen Praktiken einen Riegel vor.“
Ein europäisches Problem was in den Hintergrund geraten ist

„Ob untergeschobene Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten: Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig über den Tisch gezogen und benachteiligt. Mit der heute auf den Weg gebrachten Initiative schieben wir diesen Praktiken einen Riegel vor.“

Free-Photos (CC0), Pixabay

„Ob untergeschobene Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten: Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig über den Tisch gezogen und benachteiligt. Mit der heute auf den Weg gebrachten Initiative schieben wir diesen Praktiken einen Riegel vor.

Lange Vertragslaufzeiten, etwa bei Handyverträgen, beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern Sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten.

Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge schaffen wir die Voraussetzungen für attraktive Angebote mit kürzeren Laufzeiten und sorgen für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Angebote. Gleichzeitig vereinfachen wir die Kündigung bei automatischen Vertragsverlängerungen.

Das stärkt den Wettbewerb und die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Auswahlentscheidungen.
Außerdem schützen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor am Telefon aufgedrängten Energielieferverträgen.

Künftig gilt: Lieferverträge über Gas oder Strom außerhalb der Grundversorgung müssen in Textform geschlossen werden. Dadurch bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher Gelegenheit, in aller Ruhe zu prüfen, ob sie ihren Energielieferanten oder ihren Vertrag wirklich wechseln möchten. Sie können zudem sicher sein, dass ihnen kein Vertrag gegen ihren Willen unterschoben wird – ein geführtes Telefonat alleine kann von nun an nicht zu einem Vertragsschluss führen!

Ein weiteres großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher ist unerwünschte Telefonwerbung. Sie wird von den meisten als aufdringlich und belästigend empfunden. Bereits jetzt gilt, dass Telefonwerbung nur nach einer vorherigen Einwilligung des Kunden oder der Kundin erfolgen darf.

Wir werden vorschreiben, dass diese Einwilligungen in Telefonwerbung künftig von den Unternehmen dokumentiert und aufbewahrt werden müssen, ansonsten droht ihnen ein saftiges Bußgeld. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen unzulässige Telefonwerbung.“

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