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reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co.KG – Karsten Reetz wieder einmal eine miese Bilanz

geralt (CC0), Pixabay

Nun, so richtig viel erwarten wir dann auch vom Initiator Karsten Reetz nicht wirklich, denn dass es da viele Erfolgsprojekte gibt, mit denen Karsten Reetz glänzen kann, die kennen wir zumindest nicht. Auch dies eine Bilanz, die wieder eine bilanzielle Überschuldung ausweist.

reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co.KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31.12.2019

AKTIVA

EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1 .Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.251.000,00 1.336.000,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 111.524,58 19.245,63
2. Sonstige Vermögensgegenstäünde 0,00 86.000,00
111.524,58 105.245,63
II. Guthaben bei Kreditnstituten 250.259,36 1.327.976,08
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 638.567,52 729.983,94
5.251.351,46 3.499.205,65

PASSIVA

EUR EUR
A. Kapitalanteile der Kommanditisten
I. Kommanditkapital 1.000,00 1.000,00
II. Verlustvortrag -730.983,94 -643.841,75
III. Jahresüberschuss (-fehlbetrag) 91.416,42 -87.142,19
IV. Nicht durch Vermögeneinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 638.567,52 729.983,94
0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 13.228,46 14.782,80
C Anleihenkapital
1. Namensschuldverschreibung 5.000.000,00 3.425.000,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.476,15 10.829,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 12.010,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 235.646,85 36.583,85
238.123,00 59.422,85
5.251.351,46 3.499.205,65

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

2019 2018
EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 1.567,85 2.308,60
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -33.970,63 -72.112,57
3. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 359.466,05 19.245,63
-davon aus verbundenen Unternehmen EUR359.466,05 (Vorjahr: EUR 19.245,63)
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -235.646,85 -36.583,85
-davon an verbundene Unternehmen EUR 42,26 (Vorjahr: EUR 0,00)
5. Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss 91.416,42 -87.142,19

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 122287 geführt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB und hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Gesellschaft unterschreitet darüber hinaus die Größenmerkmale des § 267a HGB und gilt damit als Kleinstpersonenhandelsgesellschaft.

Außerdem handelt es sich bei der Gesellschaft um einen Emittenten von Vermögensanlagen, dessen Vermögensanlagen nach dem 1. Juni 2012 erstmals öffentlich angeboten wurden. Die Gesellschaft hat daher für Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung die Vorschriften der §§ 23 bis 26 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zu beachten.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen „Nicht durch Vermögensanlagen der Kommanditistin gedeckten Fehlbetrag“ i.H.v. TEUR 639 aus.

Aktiva

Anlagevermögen

Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Passiva

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2019 wird gesondert im Anlagenspiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die Zinsforderungen auf die Ausleihungen des Finanzanlagevermögens.

Die Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten beträgt EUR 1.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt.

Anleihen

Die zum Stichtag ausgegebenen Namensschuldverschreibungen betragen EUR 5.000.000,00. Diese sind in voller Höhe eingezahlt. Die Namensschuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.

Die Ansprüche der Namensschuldverschreibungsgläubiger, insbesondere auf Zinsen (§ 3 der Namensschuldverschreibungsbedingungen) und auf Rückzahlung (§ 4), sind nachrangig. Die Namensschuldverschreibungsgläubiger treten mit ihren Forderungen auf Zinsen und auf Rückzahlung aus diesen Namensschuldverschreibungen gemäß den §§ 19 Absatz 2 Satz 2, 39 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) im Rang hinter alle anderen Gläubiger der Emittentin, die keinen Rangrücktritt erklärt haben und daher nach § 39 Absatz 1 InsO befriedigt werden, zurück. Entsprechendes gilt auch im Fall der Liquidation der Emittentin. Die Geltendmachung des Anspruchs auf Zinsen und Rückzahlung ist so lange und so weit ausgeschlossen, wie die Zinszahlung oder Rückzahlung einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin herbeiführen würde. Zahlungen der Zinsen (§ 3) und der Rückzahlung (§ 4) haben nur im Rang des § 39 Absatz 2 InsO zu erfolgen, wenn die Emittentin dazu aus zukünftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus anderem – freien – Vermögen in der Lage ist.

Das Namensschuldverschreibungskapital hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag zwar ein negatives bilanzielles Eigenkapital von TEUR 639 aus, es liegt jedoch keine Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung vor, da die Verbindlichkeiten aus dem Namensschuldverschreibungskapital von TEUR 5.000 mit einem sog. qualifizierten Rangrücktritt aufgrund § 8 der Namensschuldverschreibungsbedingungen unterlegt sind. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte daher nach den Grundsätzen der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).

Die bilanzielle Überschuldung von TEUR 639 führt somit aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts zu keiner Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts und es besteht weiterhin eine positive Fortführungsprognose.

Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten die Aufwendungen für die Erstellung des Jahres abschlusses, der Steuererklärungen sowie der Jahresabschlussprüfung 2019.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 238.123,00 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (Vorjahr: EUR 59.422,85).

Die unter Punkt 1. Anleihen ausgewiesenen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 5.000.000,00 haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: EUR 3.425.000,00).

Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Zinsen auf die Namensschuldverschreibungen für das 4. Quartal 2019.

IV. Sonstige Angaben

Belegschaft

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 keine Mitarbeiter.

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Die Gesellschaft wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg.

Geschäftsführer der Komplementärin ist Herr Karsten Reetz, Rosengarten.

Karsten Reetz hat jeweils Alleinvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Die reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00 ist persönlich haftende Gesellschafterin der reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat mit einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft einen Vertrag über Buchhaltungs- und Steuerberatungsdienstleistungen geschlossen, der nur aus wichtigem Grund kündbar ist. Hieraus resultieren jährliche sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 8 p.a. zgl. einer Erhöhung um 2% p.a. ab dem Geschäftsjahr 2018. Zum 31. Dezember 2019 belaufen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf TEUR 8.

 

Hamburg, 11. Mai 2020

Karsten Reetz

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.336.000,00 2.915.000,00 0,00 4.251.000,00
1.336.000,00 2.915.000,00 0,00 4.251.000,00
Abschreibungen
01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
Restbuchwerte
31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.251.000,00 1.336.000,00
4.251.000,00 1.336.000,00

Entwicklung/Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2019

Kapitalkonto I Kapitalkonto II
Kommanditeinlagen 1.1.2019 Veränderungen 2019 Kommanditeinlagen 31.12.2019 Bilanzverlust 1.1.2019 Gewinnanteile 2019 Bilanzverlust 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
reconcept consulting GmbH 1.000,00 0,00 1.000,00 730.983,94 -91.416,42 639.567,52
1.000,00 0,00 1.000,00 730.983,94 -91.416,42 639.567,52

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

I. Grundlage des Unternehmens

Die reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) hat – nach Billigung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – am 17. Mai 2018 Namensschuldverschreibungen in der Form einer Vermögensanlage angeboten.

Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Mitfinanzierung der reconcept Gruppe. Die Gesellschaft darf Finanzierungen ausschließlich im Rahmen des § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG an ihr Mutterunternehmen sowie an ihre Schwester- und Tochterunternehmen vergeben. Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit darf die Gesellschaft Vermögensanlagen emittieren. Das öffentliche Angebot wurde am 15. April 2019 mit einem platzierten Namensschuldverschreibungsvolumen in Höhe von TEUR 5.000 geschlossen.

Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann ihren Gegenstand auch ganz oder teilweise mittelbar verwirklichen. Sie kann Unternehmen im In- und Ausland gründen oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Die Emission war eingeteilt in bis zu 5.000 untereinander gleichberechtigte Namensschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 10.000. Zeichnungen müssen aufgrund des Nennbetrages der Namensschuldverschreibungen ganzzahlig ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.

Die Namensschuldverschreibungen werden bis zum Ende ihrer Laufzeit gemäß § 4 der Namensschuldverschreibungsbedingungen bezogen auf ihren Nennbetrag mit jährlich 5 Prozent verzinst. Der jährliche Zinsberechnungszeitraum entspricht dem Kalenderjahr („Berechnungsperiode“). Die Verzinsung begann mit vollständigem Eingang des gesamten Erwerbspreises. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich nachträglich für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr am 31. März des jeweiligen Folgejahres (jeweils „Zinszahlungstag“), ohne dass der Zinsbetrag zwischen dem Ende der Berechnungsperiode und dem Zinszahlungstag selbst verzinst wird. Die Laufzeit begann jeweils mit dem ersten Tag der Verzinsung nach § 3 Absatz 1 („Wertstellung“, § 1 Absatz 4) und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2022, ohne dass es jeweils einer Kündigung bedarf.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Lage / Branchensituation

Weltweit haben Regierungen Klimaziele festgesetzt sowie Vergütungssysteme und Quotenregelungen für Erneuerbare Energien eingeführt. Nationale Ziele und andere politische Unterstützungsmechanismen lassen Solar-, Wind- und andere Erneuerbare Energien von Jahr zu Jahr weiter anwachsen. Erneuerbare Energien haben im Jahr 2018 mehr als 26 Prozent zur globalen Stromproduktion beigetragen. Die über Zukunftsenergien erzeugte Kapazität verzeichnete mit geschätzten neu installierten 181 Gigawatt (GW) einen weiteren deutlichen Anstieg.

Den größten Anteil der Erneuerbaren Energien weist nach wie vor die Wasserkraft auf, aber auch die anderen erneuerbaren Energieträger, vor allem die Wind- und Solarenergie, weisen deutliche Wachstumsraten auf. Dies zeigt der neueste Statusreport für Erneuerbare Energien des Expertennetzwerks REN 21 (Renewables 2019 Global Status Report).

Die Internationale Energieagentur (IEA) geht im Rahmen ihrem aktuellen World Energy Outlook 2019 davon aus, dass die Welt im Jahr 2040 ihren Energiebedarf zu 50 Prozent aus Erneuerbaren Energien decken wird. Die Boomjahre für Kohle, der einst wichtigsten Quelle zur weltweiten Stromerzeugung, seien vorbei. Nicht zuletzt aufgrund der stark fallenden Preise für Erneuerbare-Energien-Anlagen sind EE-Anlagen konkurrenzfähig geworden.

Derzeit führt die Europäische Union Rechtsvorschriften für erweiterte Zielvorgaben ein: Bis 2030 will die EU-Kommission den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf 32 Prozent erhöhen, für 2020 sind 20 Prozent das Ziel. Weitere Ziele des Klima- und Energiepaketes der EU für 2030 sind eine Treibhausgasreduktion um mindestens 40 Prozent (gegenüber dem Stand von 1990) und eine Verbesserung der Energieeffizienz um 27 Prozent gegenüber einem prognostizierten künftigen Energieverbrauch.

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Das Geschäftsjahr 2019 war geprägt von der vollständigen Darlehensvalutierung (in 15 Tranchen) in Höhe von TEUR 4.251 an die reconcept GmbH sowie der Einwerbung des restlichen Namensschuldverschreibungskapitals von TEUR 1.575. Zum Stichtag belief sich das Namensschuldverschreibungskapital auf TEUR 5.000.

2.1. Vermögenslage

Zum Bilanzstichtag besteht das Vermögen der Gesellschaft im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 250 (i.V. TEUR 1.328) und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 4.251 (i.V. TEUR 1.336). Die Passivseite der Bilanz ist gekennzeichnet durch das 2019 eingeworbene Namensschuldverschreibungskapital in Höhe von TEUR 5.000 (i.V. TEUR 3.425).

Die Gesellschaft ist bei einem Kommanditkapital von TEUR 1 und einem Bilanzverlust von TEUR 640 mit TEUR 639 bilanziell überschuldet. Da das Namensschuldverschreibungskapital mit einem so genannten qualifizierten Rangrücktritt ausgestattet ist, führt die bilanzielle Überschuldung zu keiner Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Die Planung der Geschäftsführung führt zu einer positiven Fortführungsprognose für die Gesellschaft.

2.2. Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2019 gegeben. Die Gesellschaft finanziert sich im Wesentlichen durch die Ausgabe von Namensschuldverschreibungen. Das Namensschuldverschreibungskapital belief sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 5.000. Die Namensschuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis 31.12.2022. Die Namensschuldverschreibungen werden bis zum Ende ihrer Laufzeit mit jährlich 5 Prozent verzinst.

2.3. Ertragslage

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 91 aus. Der Jahresüberschuss setzt sich im Wesentlichen aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 34 sowie Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 236 zusammen, denen Zinserträge in Höhe von TEUR 360 gegenüberstehen, zusammen.

2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen (TEUR 4.251 am 31.12.2019) führten im Geschäftsjahr 2019 zu Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR 359.

III. Prognosebericht

Im Jahr 2019 hat die Gesellschaft alle verfügbaren Mittel in Höhe von TEUR 4.250 wie geplant für Ausleihungen an verbundene Unternehmen verwendet.

Die Einwerbung des Namensschuldverschreibungskapitals wurde im April 2019 mit einem Namensschuldverschreibungskapital in Höhe von TEUR 5.000 beendet.

Für das Geschäftsjahr 2020 wird mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis gerechnet. Grund hierfür sind zum einen höhere Zinserträge für ausgereichte Darlehen, zum anderen geringere sonstige betriebliche Aufwendungen durch den Wegfall der Vertriebs- und Werbeaufwendungen. Die genaue Höhe ist dabei jedoch abhängig von der Möglichkeit, Ausleihungen an verbundene Unternehmen herausgeben zu können. Der Bedarf für Ausleihungen von verbundenen Unternehmen ist wiederum abhängig von dem Finanzmittelbedarf der verbundenen Unternehmen.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Chancenbericht

Die Investitionen sollen durch die Gesellschaft gemäß ihrem Unternehmenszweck in die Mitfinanzierung der reconcept Gruppe vorgenommen werden, indem sie Finanzierungsverträge – voraussichtlich in Form von Darlehensverträgen – zugunsten ihrer Mutter-, Schwester- oder Tochterunternehmen eingehen wird. Die Mutter-, Schwester- oder Tochterunternehmen werden die ihnen gewährten Finanzierungsmittel voraussichtlich in die Beteiligung an sowie die Entwicklung und Steuerung von Projekten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien („Projektvorfinanzierungen“) insbesondere in den Kernmärkten Deutschland, Kanada, Finnland oder im Einzelfall auch in anderen Ländern mit guter Bonität investieren. Des Weiteren kommen Investitionen in Kooperationen an Projektentwicklungsgesellschaften aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien („Joint Ventures“) in Frage. Technologien der Erneuerbaren Energien werden voraussichtlich grundsätzlich Windenergie, Wasserkraft oder Solarenergie sein, jedoch können Investitionen in weitere Technologien aus dem Umfeld der Erneuerbaren Energien ebenfalls möglich sein. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Namensschuldverschreibungskapital revolvierend für die Mitfinanzierung der reconcept Gruppe gemäß Beteiligungsprospekt zur Verfügung zu stellen.

2. Risikobericht

Die Realisierung der Ziele der Gesellschaft hängt unmittelbar und mittelbar von einer Vielzahl von Einflüssen ab, beispielsweise dem konjunkturellen Umfeld, dem Branchenumfeld, dem Finanzmarkt, aber vor allem auch von der Fähigkeit der jeweiligen Mitarbeiter und des Managements. Gelingt es dem Management der Gesellschaft nicht, geschäftsspezifische Risiken zu erkennen und zu bewältigen, verschiedenste geschäftliche Parameter gegeneinander abzuwägen, Potenziale zu nutzen und zu realisieren, kann sich dies auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft erheblich negativ auswirken. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der Konditionen der geplanten Finanzierungsverträge mit den Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften der Gesellschaft. Auch unerkannt falsche Parameter, wie z. B. fehlerhafte Gutachten sachverständiger Dritter oder fehlerhafte Ratings, können selbst bei richtiger Abwägung dieser Parameter letztlich zu tatsächlichen Fehlentscheidungen des Managements führen. Gleiches gilt für das Management der Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften, mit denen die Gesellschaft die beabsichtigten Finanzierungsverträge jeweils eingeht, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass das Mitglied der Geschäftsführung Karsten Reetz grundsätzlich auch Mitglied der Geschäftsführungen der Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften der Gesellschaft ist. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags der Anleger führen.

Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund unvorhergesehener Ereignisse erwartete Liquiditätszuflüsse für die Gesellschaft ausbleiben oder unerwartete Liquiditätsabflüsse entstehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Bildung zusätzlicher Liquiditätsreserven erforderlich wird. Ferner können die Zeitpunkte der Zahlungsflüsse von den getroffenen Annahmen abweichen. Geringere und/oder verspätete Einnahmen sowie höhere und/oder vorzeitige Ausgaben können zudem zu Liquiditätsengpässen führen. Vertragspartner der Gesellschaft können zahlungsunfähig werden und mit ihren Zahlungspflichten gegenüber der Gesellschaft ganz oder teilweise ausfallen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.

Die Gesellschaft ist als Teilnehmerin des allgemeinen Wirtschaftsverkehrs von nationalen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig. Die gesamte europäische und deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung unterliegt ständigen Wandlungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch künftige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit oder die Wettbewerbsbedingungen der Gesellschaft und/oder ihrer Unternehmensgruppe negativ beeinflusst werden. Eine Änderung in- und ausländischer Gesetze und sonstiger Vorschriften sowie deren Auslegung durch die Gerichte und Behörden kann daher unmittelbar oder mittelbar über ihre Unternehmensgruppe negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

V. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnIG

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 die folgenden Vergütungen gezahlt:

Die reconcept consulting GmbH erhielt für die Vermittlung des Namensschuldverschreibungskapitals eine variable Vergütung in Höhe von TEUR 28.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden von der Gesellschaft keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

 

Hamburg, 11. Mai 2020

reconcept Capital 02 GmbH

Karsten Reetz

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG, Hamburg:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019,

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 29. Juni 2020

DELFS & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Grums, Wirtschaftsprüfer

Kampmeyer, Wirtschaftsprüfer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter der

reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG nach § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 11. Mai 2020

reconcept Capital 02 GmbH

Karsten Reetz

Der Jahresabschluss wurde am 30. Juni 2020 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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