JDC Group AG
Wiesbaden
WKN A0B9N3
ISIN DE000A0B9N37
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Im Nachgang zur ordentlichen Hauptversammlung der JDC Group AG vom 30. Oktober 2020 hat ein Aktionär Anfechtungsklage gegen
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den Beschluss der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 (Tagesordnungspunkt 2), |
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den Beschluss der Hauptversammlung über die Wahl von Herrn Markus Drews zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5d), |
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den Beschluss der Hauptversammlung über die Wahl von Herrn Prof. Dr. Markus Petry zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5e), |
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den Beschluss der Hauptversammlung über die Wahl von Herrn Dr. Igor Radovic zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5f), |
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den Beschluss der Hauptversammlung über die Erweiterung des Aufsichtsrats der Gesellschaft von fünf auf sechs Mitglieder und die entsprechende Änderung der Satzung (Tagesordnungspunkt 6) sowie |
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den Beschluss der Hauptversammlung über die Änderung des § 24 der Satzung (Tagesordnungspunkt 7), |
erhoben.
Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 106/20 anhängig.
Wiesbaden, im Dezember 2020
JDC Group AG
Der Vorstand