Ob die Zeichner der Anleihe der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG mit dieser Bilanz dann wirklich zufrieden sind? Wohl eher nicht, denn eine bilanziell überschuldete Gesellschaft ist sicherlich kein Investment-Hit. Mal hoffen, dass sich das ändert in der 2020-Bilanz.
reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz zum 31.12.2019
AKTIVA
EUR | EUR | |
A. Anlagevermögen | ||
I. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.077.788,17 | 0,00 |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Guthaben bei Kreditinstituten | 796.922,44 | 297,38 |
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten | 1.012.753,96 | 758.965,65 |
2.887.464,57 | 759.263,03 |
PASSIVA
EUR | EUR | |
A. Kapitalanteile der Kommanditisten | ||
I. Kommanditkapital | 1.000,00 | 1.000,00 |
II. Verlustvortrag | -759.965,65 | 0,00 |
III. Jahresfehlbetrag | -253.788,31 | -759.965,65 |
IV. Nicht durch Vermögeneinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten | 1.012.753,96 | 758.965,65 |
0,00 | 0,00 | |
B. Rückstellungen | ||
1. Sonstige Rückstellungen | 8.100,00 | 2.000,00 |
C. Verbindlichkeiten | ||
1. Anleihen | 2.740.000,00 | 0,00 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32.251,28 | 263,03 |
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 97.296,09 | 757.000,00 |
4. Sonstige Verbindlichkeiten | 9.817,20 | 0,00 |
2.879.364,57 | 757.263,03 | |
2.887.464,57 | 759.263,03 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
2019 | 2018 | |
EUR | EUR | |
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 213.138,96 | 759.965,65 |
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 40.649,35 | 0,00 |
-davon an verbundene Unternehmen EUR 42,26 (Vorjahr: EUR 0,00) | ||
3. Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag | 253.788,31 | 759.965,65 |
Anhang für das Geschäftsjahr für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 123240 eingetragen.
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Die Gesellschaft hat als Emittentin von Vermögensanlagen i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 6 VermAnlG (Namensschuldverschreibungen) darüber hinaus die besonderen Rechnungsvorschriften der §§ 23 bis 26 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) beachtet.
Die Gesellschaft ist am 1. August 2018 mit ihrer Eintragung ins Handelsregister als Außengesellschaft entstanden. Für den Zeitraum vom 1. August 2018 bis zum 31. Dezember 2018 hat somit im Vorjahr ein Rumpfgeschäftsjahr bestanden. Der Vorjahresabschluss ist aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres somit nur eingeschränkt mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 vergleichbar.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften im Gesellschaftsvertrag aufgestellt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft, auf die nach § 267 HGB i.V.m. § 264a HGB grundsätzlich die Rechnungslegungsgrundsätze einer kleinen Kapitalgesellschaft anzuwenden sind. Es handelt sich aufgrund der Ausnahmevorschrift des § 267 a Abs. 3 Nr. 3 HGB um keine Kleinstkapitalgesellschaft, obwohl die Größenkriterien zu einer solchen Klassifizierung geführt hätten. Aufgrund der Einstufung als kleine haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft war nach § 24 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG jedoch keine Kapitalflussrechnung zu erstellen, jedoch war ein Anhang und ein Lagebericht zu erstellen.
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag ein negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 1.013 aus. Sie ist daher bilanziell überschuldet.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag zwar ein negatives bilanzielles Eigenkapital aus, es liegt jedoch keine Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung vor, da die Anleiheverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.740 mit einem sog. qualifizierten Rangrücktritt aufgrund § 8 der Namensschuldverschreibungsbedingungen unterlegt sind. Daneben besteht betragsmäßig im Rahmen der Geschäftsprognose in ausreichender Weise eine Finanzausstattungsgarantie durch ein verbundenes Unternehmen. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte daher nach den Grundsätzen der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).
Die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Finanzanlagen betreffen zum einen die Anteile an der EE Sieben Fünf GmbH & Co. KG, Husum, die den Windpark Jetsch betreibt, und zum anderen die Anteile an der reconcept PVA Hannover GmbH & Co. KG, die eine Photovoltaikanlage in Hannover unterhält.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Eigenkapital
Zum Bilanzstichtag beträgt die auf dem Festkapitalkonto verbuchte Pflichteinlage der Kommanditistin reconcept consulting GmbH, Hamburg, EUR 1.000,00. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt und weder berechtigt noch verpflichtet, eine Einlage zu leisten.
Aufgrund des Verlustvortrags aus dem Rumpfgeschäftsjahr 2018 von EUR 759.965,65 sowie des Jahresfehlbetrags für das laufende Geschäftsjahr 2019 ist ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditistin in Höhe von EUR 1.012.753,96 entstanden, der unter einer gesonderten Position auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung und die Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2019.
Verbindlichkeiten
Die Anleiheverbindlichkeiten von EUR 2.740.000,00 haben eine Restlaufzeit bis zum 31. Dezember 2024, also zwischen einem und unter fünf Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren.
Die Zinsen auf die Namensschuldverschreibung werden zum 31. Dezember eines Jahres bezahlt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf EUR 97.296,09. Sie betreffen in Höhe von EUR 47.100,00 ein Darlehen (mitzugehörig zu sonstige Verbindlichkeiten), in Höhe von EUR 34.145,00 Dienstleistungen (mitzugehörig zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen), in Höhe von EUR 15.008,83 Kostenverauslagungen (mitzugehörig zu sonstige Verbindlichkeiten), in Höhe von EUR 42,26 Zinsen (mitzugehörig zu sonstige Verbindlichkeiten) und in Höhe von EUR 1.000,00 eine Einlageverpflichtung von Kommanditkapital (mitzugehörig zu sonstige Verbindlichkeiten). Sie betreffen somit in Höhe von EUR 34.145,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von EUR 63.151,09 sonstige Verbindlichkeiten (Angabe nach §265 Abs. 3 HGB).
V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
IV. Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.
Die Geschäftsführung und Vertretung der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin reconcept Capital GmbH, Hamburg. Das gezeichnete Kapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt TEUR 25.
Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind:
Herr Karsten Reetz, Kaufmann,
Herr Hannu Martin Wegner, Kaufmann (bis 31. Mai 2019).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat verschiedene Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen, aus denen sich sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Abs. 3a HGB ergeben. Die finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf EUR 410.495. Sie betreffen in Höhe von EUR 273.014 verbundene Unternehmen und in Höhe von EUR 137.481 dritte Parteien.
Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft wird in keinen Konzernabschluss einbezogen.
Nachtragsbericht
Bis zum 29. Februar 2019 konnte ein Anleihenkapital von EUR 3.461.000 eingeworben werden und es befindet sich eine dritte Projektgesellschaft in Zypern in Anbindung. Der aktuelle Verkaufsprospekt wird am 7. März 2020 wegen des § 8a Vermögensanlagengesetz (maximal 12 Monate Gültigkeit)
ungültig. Der Fortführungsprospekt befindet sich bereits im BaFin-Verfahren, so dass der Vertrieb der Anleihe so schnell wie möglich weitergeführt werden soll. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung steht die Billigung des Folgeprospekts aber noch aus.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres soll zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Hamburg, den 29. Februar 2020
reconcept Capital GmbH
Die Geschäftsführung
Karsten Reetz
Entwicklung/Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2019
Kapitalkonto I | Kapitalkonto II | |||||
Kommanditeinlagen 1.1.2019 | Veränderungen 2019 | Kommanditeinlagen 31.12.2019 | Bilanzverlust 1.1.2019 | Verlustanteile 2019 | Bilanzverlust 31.12.2019 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
reconcept consulting GmbH | 1.000,00 | 0,00 | 1.000,00 | -759.965,65 | -253.788,31 | -1.013.753,96 |
1.000,00 | 0,00 | 1.000,00 | -759.965,65 | -253.788,31 | -1.013.753,96 |
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG
I. Grundlagen des Unternehmens
Die reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder auch „Emittentin“ genannt) ist eine Vermögensanlagengesellschaft und hat die nachrangige Namensschuldverschreibung „RE 14 Multi Asset Anleihe“ begeben.
Die Einwerbung des geplanten Namensschuldverschreibungskapitals in Höhe von EUR 10.000.000,00 hat im zweiten Quartal 2019 begonnen. Mit Ablauf des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Verkaufsprospektes am 7. März 2020 wird es notwendig werden, einen sogenannten Fortführungsverkaufsprospekt aufgrund des Auslaufens des alten Verkaufsprospekts nach § 8a Vermögensanlagengesetz zur Billigung zu bringen, um auch nach dem 7. März 2020 den Vertrieb von Namensschuldverschreibungskapital fortzusetzen zu können. Die Rückzahlung der mit 4,5% zum Jahresende verzinsten Schuldverschreibung ist zum 31. Dezember 2024 vorgesehen.
Die Emittentin investiert entsprechend ihres in § 2 des Gesellschaftsvertrages beschriebenen Unternehmensgegenstands in Projekte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien (Windenergie, Wasserkraft und/oder Photovoltaik oder andere Erneuerbaren-Energien-Technologien) vorwiegend in Europa und bedient sich dazu Projektgesellschaften als Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften. Diese Projektgesellschaften investieren durch den Erwerb von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Anlagen), der hierfür genutzten Infrastruktur und der hierfür genutzten Projektrechte. Die EE-Anlagen sollen für einige Jahre betrieben werden und die dabei erzeugte Energie wird vermarktet. Gegen Ende der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen sollen die Projektgesellschaften bzw. die EE-Anlagen veräußert werden. In der Zwischenzeit sollen die Zinszahlungen an die Anleger der Namensschuldverschreibungen über die Beteiligungserträge aus den Projektgesellschaften beglichen werden.
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche Lage / Branchensituation
Weltweit haben Regierungen Klimaziele festgesetzt sowie Vergütungssysteme und Quotenregelungen für Erneuerbare Energien eingeführt. Nationale Ziele und andere politische Unterstützungsmechanismen lassen Solar-, Wind- und andere Erneuerbare Energien von Jahr zu Jahr weiter anwachsen. Erneuerbare Energien haben im Jahr 2018 mehr als 26 Prozent zur globalen Stromproduktion beigetragen. Die über Zukunftsenergien erzeugte Kapazität verzeichnete mit geschätzten neu installierten 181 Gigawatt (GW) einen weiteren deutlichen Anstieg.
Den größten Anteil der Erneuerbaren Energien weist nach wie vor die Wasserkraft auf, aber auch die anderen erneuerbaren Energieträger, vor allem die Wind- und Solarenergie, weisen deutliche Wachstumsraten auf. Dies zeigt der neueste Statusreport für Erneuerbare Energien des Expertennetzwerks REN 21 (Renewables 2019 Global Status Report).
Die Internationale Energieagentur (IEA) geht im Rahmen ihrem aktuellen World Energy Outlook 2019 davon aus, dass die Welt im Jahr 2040 ihren Energiebedarf zu 50 Prozent aus Erneuerbaren Energien decken wird. Die Boomjahre für Kohle, der einst wichtigsten Quelle zur weltweiten Stromerzeugung, seien vorbei. Nicht zuletzt aufgrund der stark fallenden Preise für Erneuerbare-Energien-Anlagen sind EE-Anlagen konkurrenzfähig geworden.
Derzeit führt die Europäische Union Rechtsvorschriften für erweiterte Zielvorgaben ein: Bis 2030 will die EU-Kommission den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf 32 Prozent erhöhen, für 2020 sind 20 Prozent das Ziel. Weitere Ziele des Klima- und Energiepaketes der EU für 2030 sind eine Treibhausgasreduktion um mindestens 40 Prozent (gegenüber dem Stand von 1990) und eine Verbesserung der Energieeffizienz um 27 Prozent gegenüber einem prognostizierten künftigen Energieverbrauch.
2. Geschäftsverlauf
Die reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG hat im Geschäftsjahr Anteile an zwei Projektgesellschaften im Bereich der Erneuerbaren Energien erworben und soll weitere Projektgesellschaften erwerben.
Die Emittentin hat mit Vertrag vom 1. Oktober 2019 zunächst eine erste Projektgesellschaft, die reconcept PVA Hannover GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 125311, gemeinsam mit ihrer nicht am Ergebnis beteiligten Komplementärin, der reconcept Capital GmbH, gegründet. Die Kommanditeinlage betrug EUR 1.000. Daneben wurde eine Zuzahlung in das Eigenkapital der Projektgesellschaft von insgesamt EUR 188.734 geleistet, so dass sich ein Beteiligungsbuchwert von EUR 189.734 ergibt.
Die Gesamtkosten der geplanten 200 kWp Photovoltaikanlage (Anschaffungs- und Herstellungskosten) betragen EUR 174.000 (netto). Die beiden zugrundeliegenden Pachtverträge der PVA haben eine feste Laufzeit bis zum Ablauf des 20. auf den dem Baubeginn der Photovoltaikanlage folgenden Kalenderjahres, mithin bis zum 31. Dezember 2039. Die reconcept PVA Hannover GmbH & Co. KG kann die Laufzeit durch einseitige Optionsausübung um zwei Mal fünf Jahre verlängern.
Die Emittentin plant, die Beteiligung an der reconcept PVA Hannover GmbH & Co. KG vor Ende der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen zu veräußern.
Die von der reconcept PVA Hannover GmbH & Co. KG erzielten Erträge fließen der Emittentin als ihrer einzigen Kommanditistin, reduziert um die Aufwendungen der reconcept PVA Hannover GmbH & Co. KG, zu.
Die Errichtung der Photovoltaikanlage ist nach Einschätzung der Emittentin erlaubnisfrei und damit ohne behördliche Genehmigung möglich. Ein Ertragsgutachten wurde für die Photovoltaikanlage am 30. August 2019 erstellt, welches für die Photovoltaikanlage eine produzierbare Energie von durchschnittlich 935 kWh pro kWp pro Jahr ermittelte.
Die zweite Investition betrifft die EE Sieben Fünf GmbH & Co. KG. Die Anschaffungskosten der Beteiligung belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 888.054,17.
Die Emittentin hat auf Basis eines Vertrages vom 29. November 2019 sämtliche Kommanditanteile an der EE Sieben Fünf GmbH & Co. KG im Nennwert von EUR 2.000 mit wirtschaftlicher Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 erworben. Am 17. Januar 2020 erfolgte die Eintragung der Emittentin als einzige Gesellschafterin der Windparkgesellschaft im Rahmen der Sonderrechtsnachfolge sowie die Eintragung der reconcept Capital GmbH als Komplementärin der Gesellschaft im Handelsregister.
Die erworbene Gesellschaft soll per Gesellschafterbeschluss in „Windenergieanlage Jetsch GmbH & Co. KG“ umbenannt werden und der Geschäftssitz soll nach Hamburg verlegt werden. Das Gewinnbezugsrecht aus den Anteilen besteht ab dem 1. Januar 2020.
Bei der EE Sieben Fünf GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Projektgesellschaft, die eine Windenergieanlage des Typs Senvion MM92 mit einer Nennleistung von 2,05 MW in der Gemeinde Kasel-Golzig, Ortsteil Jetsch, im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg betreibt. Der endgültige Kaufpreis der Kommanditanteile wird auf Basis der Stichtagsbilanz zum 31. Dezember 2019 festgestellt. Die Emittentin hat, wie nach dem Vertrag vom 29. November 2019 geschuldet, einen Betrag in Höhe von EUR 705.054,17 in die Rücklage der EE Sieben Fünf GmbH & Co. KG geleistet, die einen Teilbetrag der Anschaffungskosten für die Beteiligung ausmachen. Mit diesem Betrag wurde eine zum Zeitpunkt des Vollzuges des Vertrages zur Rückzahlung fällige Fremdfinanzierung in derselben Höhe abgelöst. Nach weiteren Einzahlungen in die Kommanditgesellschaft werden sich, bis alle Zahlungsbedingungen erfüllt sind, voraussichtlich Anschaffungskosten für die Beteiligung in Höhe von rund EUR 1,2 Mio. ergeben. Daneben fallen keine weiteren Anschaffungs-, Herstellungs- oder sonstigen Kosten an, da die Windenergieanlage bereits errichtet und in Betrieb ist. Die WEA ist seit dem 14. Juni 2019 in Betrieb.
Auf Ebene der EE Sieben Fünf GmbH & Co. KG besteht eine Fremdfinanzierung für die Errichtung der Windenergieanlage bei der Deutsche Kreditbank AG („DKB“) durch Darlehensvertrag zum 26. Oktober 2018/6. November 2018 in Höhe von EUR 2.315.000 („Investitionskredit“), der zum 1. Januar 2020 in Höhe von EUR 2.282.847 valutiert und dessen Verzinsung bis zum 30. Dezember 2028 auf 1,9 Prozent p. a. festgeschrieben ist. Der Investitionskredit hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2037 und ist ab dem 31. Dezember 2019 quartalsweise in gleichen Raten von EUR 32.153 zu tilgen.
Die Emittentin plant, die Beteiligung an der Windenergieanlage Jetsch GmbH & Co. KG. WEA vor dem Ende der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen zu veräußern.
Als drittes Investitionsprojekt sind die Anteile an der neugegründeten MX CleanEnergyCY LTD mit Sitz auf Zypern vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft nach zypriotischem Recht. Bei der MX CleanEnergyCY LTD handelt es sich um ein 50%iges Joint Venture mit der EnergyIntel Services Ltd. in Nikosia, Zypern. Über die MX CleanEnergyCY LTD plant die Emittentin gemeinsam mit der M.X. PureEnergyIntel LTD, mehrere Photovoltaikanlagen auf Dächern auf Zypern zu errichten und zu betreiben.
Hierfür haben die Emittentin und die M.X. PureEnergyIntel LTD am 31. Dezember 2019 eine Gesellschaftervereinbarung nach zypriotischem Recht geschlossen, wonach insbesondere M.X. PureEnergyIntel LTD die Photovoltaikanlagen zu einem bereits bis zum 31. Dezember 2021 festgelegten Preis von EUR 900 pro KWp der zu errichtenden Anlage zu bauen hat. Ebenfalls ist in der Gesellschaftsvereinbarung festgelegt, dass die Emittentin je nach Höhe der Erträge der MX CleanEnergy LTD an diesen unterschiedlich partizipiert: Im Falle eines ausgeschütteten Gewinns der MX CleanEnergyCY LTD von bis zu 9 Prozent pro Jahr des investierten Eigenkapitals entfallen hiervon jeweils 50 Prozent auf M.X. PureEnergyIntel LTD und auf die Emittentin. Die für die Umsetzung des Projektes in Zypern notwendigen Verträge sind noch zu verhandeln und zu schließen, sodass die Umsetzung und konkrete Ausgestaltung des Projektes noch nicht sicher ist, aber für 2020 erwartet wird.
3. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft
Die Gesellschaft wurde am 16. Juli 2018 gegründet. Plangemäß wurde im Jahr 2019 mit der Einwerbung von Namensschuldverschreibungskapital und mit dem Erwerb von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Anlagen) begonnen und die ersten beiden Beteiligungen sind eingegangen worden.
a) Vermögens- und Ertragslage
Zum Bilanzstichtag besteht das Vermögen der Gesellschaft aus einem Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 797 sowie Finanzanlagen im Rahmen der Beteiligung an zwei Projektgesellschaften i.H.v. TEUR 1.078.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 253,8 aus. Der Jahresfehlbetrag setzt sich aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 213,1 und Zinsen und ähnliche Aufwendungen i.H.v. TEUR 40,7 zusammen.
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr noch keine Beteiligungserträge aus Projektgesellschaften erwirtschaftet. Zukünftig soll die Gesellschaft aus Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Anlagen) über die Projektgesellschaft Erträge generieren, die zu Beteiligungserträgen führen, aus denen die Zinszahlungen auf das Anleihekapital geleistet werden können. Im Berichtsjahr wurde ein Anleihekapital von TEUR 2.740 eingeworben.
Aufgrund des Gewinnvortrags aus dem Rumpfgeschäftsjahr 2018 von EUR 759.965,65 sowie des Jahresfehlbetrags für das laufende Geschäftsjahr 2019 ist ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditistin in Höhe von EUR 1.012.753,96 entstanden, der unter einer gesonderten Position auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag zwar ein negatives bilanzielles Eigenkapital aus, es liegt jedoch keine Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung vor, da die Anleiheverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.740 mit einem sog. qualifizierten Rangrücktritt aufgrund § 8 der Namensschuldverschreibungsbedingungen unterlegt sind. Daneben besteht betragsmäßig im Rahmen der Geschäftsprognose in ausreichender Weise eine Finanzausstattungsgarantie durch ein verbundenes Unternehmen. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte daher nach den Grundsätzen der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).
b) Finanzlage
Der Emittentin sind in 2019 aus den eingeworbenen Namensschuldverschreibungen Mittel in Höhe von TEUR 2.740 zugeflossen.
Durch die zum Geschäftsjahresende erworben Projektgesellschaften verfügt die Gesellschaft zum Stichtag über Anteile an verbundenen Unternehmen i.H.v. TEUR 1.078 sowie über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 797. Die Verbindlichkeiten (ohne das Anleihenkapital) konnten von TEUR 757 um TEUR 618 auf TEUR 139 zurückgeführt werden.
Die Emittentin hat zum 31. Dezember 2019 ein Darlehen bei der reconcept GmbH in Höhe von TEUR 47,1 zur Sicherung der Finanzierung aufgenommen.
Der Finanzmittelfonds ist von TEUR 0,3 auf TEUR 797 deutlich angestiegen.
Die fälligen Zahlungen konnten während des Geschäftsjahres fristgerecht bedient werden.
c) Finanzielle Leistungsindikatoren
Da die Gesellschaft mit dem Erwerb der Projektgesellschaften erst kurz vor Jahresende ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, konnten im Geschäftsjahr 2019 noch keine Beteiligungserträge erzielt werden, so dass die Kennzahlen Beteiligungserträge und Zinsdeckungsquote noch nicht bestimmt werden konnten. Bis zum Abschlussstichtag wurde ein Namensschuldverschreibungskapital i.H.v. TEUR 2.740 eingeworben. Im Prospekt vom 28. Februar 2019 war zum 31. Dezember 2019 eine Kapitaleinwerbung von TEUR 10.000 geplant worden. Ursächlich für die geringere Einwerbung ist insbesondere der verspätete Beginn des Vertriebs im Sommer 2019 und ein schwächer als erwarteter Platzierungsverlauf, der auf den Blind-Pool-Charakter der Anlage zurückgeführt wird, da noch keine konkret feststehenden Projekte bestanden hatten. Die Gesellschaft erwartet aufgrund der nunmehr existierenden Beteiligungen und der konkreten Aussichten auf weitere Projekte mit dem Fortführungsprospekt das geplante Namensschuldverschreibungskapital von TEUR 10.000 in 2020 vollständig einwerben zu können.
Im Vorjahr wurde für 2019 ein Jahresfehlbetrag von TEUR 922 aufgrund der vermögensanlagenabhängigen Kosten bei einer Platzierung von TEUR 10.000 geplant.
Aufgrund der geringer als geplant ausgefallenen Platzierung sind die vermögensanlagenabhängigen Kosten deutlich niedriger ausgefallen, so dass der Jahresfehlbetrag mit TEUR 254 niedriger als geplant ausgefallen ist.
Im Vorjahr waren bereits Beteiligungserträge aus zwei Projektgesellschaften von TEUR 180 und Zinsaufwendungen von TEUR 225 geplant. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sollten TEUR 882 betragen. Tatsächlich haben sich aufgrund des verzögerten Vertriebsverlaufs nur sonstige betriebliche Aufwendungen von TEUR 213, Zinsaufwendungen von TEUR 41 und noch keine Beteiligungserträge ergeben.
III. Prognosebericht
Im Geschäftsjahr 2019 sollte die Gesellschaft den Anteilserwerb von Beteiligungen an Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien prüfen und eingehen. Dies ist mit dem Erwerb von Beteiligungen an der reconcept PVA Hannover GmbH & Co. KG, der Windenergieanlage Jetsch GmbH & Co. KG und mit dem in Aussicht genommenen Investment auf Zypern nun geschehen und soll im Jahr 2020 mit dem Erwerb zweier weiterer Projektgesellschaften fortgesetzt werden.
Ab dem Geschäftsjahr 2021 sollen sich im Zusammenhang mit den Beteiligungserträgen aus den vorgenommenen Investitionen Beteiligungserträge ergeben, die zu positiven Geschäftsergebnissen führen sollen. Die Geschäftsprognose ist dabei jedoch abhängig vom Zeitpunkt der Billigung des Forftführungsverkaufsprospektes und dem Einwerbeverlauf des restlichen Namensschuldverschreibungskapitals.
Die bestehenden qualifizierten Rangrücktritte auf Verbindlichkeiten sichern in der Platzierungsphase den Fortbestand der Gesellschaft ab.
Für 2020 werden Beteiligungserträge von TEUR 305 geplant, denen Zinszahlungen von TEUR 281 und sonstige betriebliche Aufwendungen von TEUR 708 gegenüberstehen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen maßgeblich die Kosten der Platzierung des restlichen Kapitals, so dass für 2020 ein Jahresfehlbetrag von TEUR 684 prognostiziert wird. Ab dem Geschäftsjahr 2021 werden Jahresüberschüsse geplant.
IV. Chancen- und Risikobericht
a) Chancenbericht
Im Berichtsjahr konnte die Emittentin bereits in mehrere Anlagen investieren. Die Geschäftsführung ist optimistisch, dass sich die Verhandlungen über weitere konkrete Projekte im Geschäftsjahr 2020 finalisieren lassen. Der Erwerb von weiteren Anlagen bzw. Anteilen an Projektgesellschaften würde sich positiv auf den Vertrieb der Beteiligung auswirken.
b) Risikobericht
Die Risiken der Gesellschaft liegen im Wesentlichen in der operativen Tätigkeit und damit im Verwalten und Betreiben der bestehenden bzw. der nahezu fertig entwickelten, aber noch nicht gebaute Windenergie-, Solarenergie- und/oder Wasserkraftanlagen bzw. der anderen Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Sofern sich die Erträge aus der operativen Tätigkeit nicht wie geplant entwickeln, kann dies erhebliche Nachteile für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, bis hin zu bestandsgefährdenden Risiken, nach sich ziehen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin hängt somit wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Investitionsvorhaben bzw. Projekte ab und damit auch von der richtigen Auswahl der jeweiligen Investitionsobjekte. Trotz Beachtung der Investitionskriterien und der Erkenntnisse aus verschiedenen Marktzugangsstrategien und -analysen können ungünstige Investitionsobjekte ausgewählt werden und/oder die entsprechenden Investitionsobjekte können sich negativ entwickeln, sodass von der Emittentin weniger Gewinne als geplant oder gar Verluste erwirtschaftet könnte und dadurch die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Anleger nicht bedient werden können.
Die Gesellschaft nimmt eine nachrangige Namensschuldverschreibung auf. Die Kapitalgeber werden keine Gesellschafter, sondern Fremdkapitalgeber und damit Gläubiger der Emittentin. Mit der Aufnahme der Namensschuldverschreibungen ist die Verpflichtung zur Leistung laufender Zinszahlungen sowie zur Rückzahlung des Namensschuldverschreibungskapitals am Ende der Laufzeit verbunden. Die Zinszahlungs- und Rückzahlungsverpflichtungen sind dabei allerdings nachrangig zu den Ansprüchen anderer Gläubiger.
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist ein nennenswert niedrigeres Volumen des Namensschuldverschreibungskapitals von EUR 10.000.000 bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist als geplant gezeichnet wird. Dies könnte zu einer kapitalmäßigen Unterversorgung der Gesellschaft führen und zur Folge haben, dass die vorgesehene Geschäftstätigkeit nicht, nur verzögert oder nicht im vorgesehenen Umfang aufgenommen werden kann. Weiterhin kann in diesem Falle nicht ausgeschlossen werden, dass es der Emittentin nicht gelingt, den angestrebten Portfolio-Gedanken zu verwirklichen, das heißt, sich an mehreren Windenergie-, Photovoltaik-, Wasserkraft- oder sonstigen Erneuerbaren-Energie-Projekten zu beteiligen, so dass die geplante Risikostreuung über mehrere Projekte nicht erreicht wird. Die vorgenannten Punkte können sich jeweils in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Das gleiche gilt für den Fall, dass Gläubiger der Beteiligung ihre Zahlungen des jeweiligen Nennbetrages nicht termingerecht oder nicht vollständig leisten.
V. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 folgende Vergütungen gezahlt: Zu Gunsten der reconcept GmbH ist für die Prospekterstellung und damit zusammenhängende Aufgaben eine feste Vergütung i.H.v. TEUR 357 gezahlt worden. Die reconcept Consulting GmbH erhält für die Vermittlung des Namensschuldverschreibungskapitals eine variable Vergütung in Höhe von 8 Prozent des eingeworbenen Namensschuldverschreibungskapitals. Hierauf ist im Geschäftsjahr 2019 eine Vorauszahlung in Höhe von 4 Prozent des insgesamt zu platzierenden Namensschuldverschreibungskapitals (EUR 10.000.000), mithin ein Betrag i.H.v. TEUR 400 gezahlt worden. Diese Vorauszahlung ist dann anteilig zurückzuzahlen, wenn und soweit das insgesamt eingeworbene Namensschuldverschreibungskapital bei Platzierungsende den Betrag von EUR 10.000.000 unterschreiten sollte. Für das tatsächlich im Geschäftsjahr 2019 eingeworbene Namensschuldverschreibungskapital erhielt die reconcept Consulting GmbH eine Vergütung i.H.v. TEUR 95,1.
Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 wurden von der Gesellschaft keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.
Hamburg, den 29. Februar 2020
Die Geschäftsführung
Karsten Reetz
Erklärung der gesetzlichen Vertreter der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG nach § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hamburg, 29. Februar 2020
reconcept Capital GmbH
Karsten Reetz
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg:
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der reconcept 14 Multi Asset-Anleihe GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
Hamburg, den 18. März 2020
DELFS & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Delfs, Wirtschaftsprüfer
Kampmeyer, Wirtschaftsprüfer