Start Allgemein adcada-Pleiten am laufenden Band

adcada-Pleiten am laufenden Band

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geralt (CC0), Pixabay

Auch so könnte man das Unternehmen adcada aus Bentwisch bei Rostock bezeichnen.

Nachdem nun fast alle Gesellschaften in Deutschland in Insolvenz sind, gab es gestern Neues vom Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen und mit Verlaub, es sind gute und schlechte Nachrichten zugleich.

Wir finden es gut, dass man das gesamte Thema nun versucht aus aufsichtsrechtlicher Sicht zu beenden. Dafür sprechen die Meldungen des gestrigen Tages dann eine deutliche Sprache.

ADCADA.healthcare GmbH, Bentwisch: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der ADCADA.healthcare GmbH, Bentwisch, mit Bescheid vom 16. November 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Das Unternehmen nahm unter der Bezeichnung „ADCADA.healthcare Bond“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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ADCADA International AG, Ruggell (Liechtenstein) und ADCADA Immobilien AG PCC, Ruggell (Liechtenstein)

ADCADA: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an und bestellt Abwickler

Die BaFin hat der ADCADA International AG und der ADCADA Immobilien AG PCC, beide geschäftsansässig in Ruggell, Liechtenstein, mit Bescheiden vom 16. November 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die Unternehmen nahmen unter den Bezeichnungen „adcada.money Festzins“ und „adcada.money Hypozins“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreiben damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Unternehmen sind verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnungen wurde

Herr Rechtsanwalt
Gerhard Brinkmann
c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstraße 18
18055 Rostock

als Abwickler bestellt.

Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.

Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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