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PKV Private Kranken Versicherung – steigende Beiträge

Private Krankenversicherungen informieren ihre Kunden regelmäßig zum Jahreswechsel über steigende Beiträge.

Bei der Debeka ist der Sprung diesmal besonders groß: Rund 17 Prozent fordert Deutschlands größte private Krankenversicherung ab 2021 durchschnittlich von ihren Mitgliedern. Das kann besonders für ältere Versicherte eine nicht mehr zu stemmende Belastung werden. Wer die höheren Beiträge nicht zahlen kann oder möchte, hat einige Möglichkeiten, auf die Ankündigung zu reagieren.

Handeln Sie dabei vorsichtig und überlegen Sie gut, auf welche Leistungen Sie eventuell verzichten können und welche Nachteile etwa Wechsel in andere Tarife mit sich bringen können!

Wir erklären einige wichtige Möglichkeiten, die privat Krankenversicherte zum Sparen haben und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile:

Vorab: Die Situation für Altverträge von vor dem 21.12.2012

Zum Stichtag 21.12.2012 sind so genannte „Unisextarife“ eingeführt worden. Alle neuen Verträge ab diesem Stichtag unterscheiden nicht mehr nach Männern und Frauen. Da Frauen statistisch gesehen für Versicherer teurer sind, waren ihre Verträge vor dem 21.12.2012 häufig teurer, Männer dagegen sind damals meist günstiger versichert worden.

Haben Sie Ihre private Krankenversicherung vor dem 21.12.2012 abgeschlossen, gibt es einige Besonderheiten bei Ihren Wechselmöglichkeiten. Von einem alten „Bisextarif“ in einen anderen alten „Bisextarif“ zu wechseln, kann insbesondere für Männer Sinn ergeben, denn sie haben hier in der Regel weniger gezahlt als Frauen. Dabei ist aber eines zu beachten: Diese Alttarife werden in absehbarer Zeit immer teurer werden, da nur ältere Menschen in ihnen versichert sind.

Der Wechsel von einem Alttarif in einen anderen Alttarif kann aber auch noch unter einem anderen Aspekt sinnvoll sein. Wenn Sie auf Grund Ihrer Einkommenssituation fürchten müssen, irgendwann in einen Tarif wechseln zu müssen, der nur noch Grundleistungen enthält, dann können Sie aus einem Alttarif in den unten beschriebenen Standardtarif wechseln. Dieser ist wesentlich günstiger als der ebenfalls beschriebene Basistarif, enthält jedoch auch geringere Leistungen.

Wer jetzt in einen Neutarif wechselt, ist später in dieser Situation gezwungen in den Basistarif zu wechseln.

Frauen sollten sich dennoch darüber informieren, ob ein Wechsel in einen Neutarif für sie günstiger ist, da sie von der Einführung dieser Tarife statistisch gesehen profitieren sollten. Sie mussten bisher bei gleichen Leistungen höhere Beiträge zahlen als Männer. Versicherte, die noch Anspruch auf den Standardtarif haben, sollten sich den Wechsel in die Unisex-Tarife jedoch gut überlegen. Denn hierdurch würde das Recht, in den oftmals günstigen Standardtarif zu wechseln, verloren gehen.

1. Möglichkeit: Bei der eigenen privaten Krankenversicherung in einen günstigeren Tarif wechseln

Oft ist das die beste Lösung: Der Wechsel in einen anderen Tarif beim eigenen Versicherungsunternehmen oder andere Anpassungen am aktuellen Vertrag. Das kann zu spürbar niedrigeren Kosten führen – muss es aber nicht. Versicherer unterstützen ihre Kunden erfahrungsgemäß meist wenig.

Wichtig ist dabei:

  • Schauen Sie sie andere Tarife Ihrer Krankenversicherung gründlich an. Achten Sie besonders darauf, ob sich die Leistungen im Verhältnis von Ihrem heutigen Versicherungsschutz unterscheiden.
  • Leistungen, die Sie durch einen Tarifwechsel reduzieren, verlieren Sie in der Regel endgültig.
  • Lassen Sie sich nicht vom Tarifwechsel abhalten, weil dabei eine Gesundheitsprüfung verlangt wird.
  • Ältere Tarife waren nach dem Geschlecht der Versicherten kalkuliert. Ein Wechsel aus diesen Tarifen heraus rechnet sich oft nicht.

Denkbar sind:

  • Wechsel von einem geschlossenen in einen aktuell angebotenen TarifDer Hintergrund: Manche Gesellschaften haben in der Vergangenheit alte Versicherungstarife „geschlossen“ und junge Leute in neu geschaffenen Tarifen aufgenommen. Sie können unter Berufung auf § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verlangen, dass man Sie aus diesen geschlossenen Tarifen in einem aktuell angebotenen Tarif mit gleichen Leistungen aufnimmt.
  • Vereinbarung eines Selbstbehalts bzw. Erhöhung des SelbstbehaltsSelbst wenn Sie nicht in einem geschlossenen Tarif sind, können Sie durch Vereinbarung eines Selbstbehalts bzw. Erhöhung des Selbstbehalts Beiträge sparen. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts bedeutet, dass Sie von den jährlich anfallenden Behandlungskosten zunächst einen bestimmten Betrag selbst zahlen. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, leistet die Versicherungsgesellschaft.
  • Wechsel in den Standardtarif, wenn Sie bereits vor dem 01.01.2009 versichert warenWenn Sie bereits vor dem 01.01.2009 privat krankenversichert waren, bietet es sich bei zu hohen Beitragszahlungen im derzeitigen Tarif an, in den sogenannten „Standardtarif“ zu wechseln. Der Wechsel in diesen Tarif bedeutet für Sie, dass Sie zukünftig bis auf wenige Ausnahmen nur noch die Leistungen versichert haben, die auch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ihren Versicherten anbieten. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass im Standardtarif, ähnlich wie im Basistarif, nur sehr kleine ärztliche Gebührenfaktoren erstattungsfähig sind.
  • Wechsel in den Basistarif, wenn Sie sich nach dem 31.12.2008 privat krankenversichert habenWenn Sie sich nach dem 31.12.2008 erstmals privat krankenversichert haben, steht Ihnen das Recht zu, in den „Basistarif“ zu wechseln. Auch diejenigen, die bereits 55 Jahre oder älter sind, können in den Basistarif wechseln. Ein Wechsel in diesen Tarif bedeutet für Sie, dass Sie zukünftig nur noch die Leistungen versichert haben, die auch die gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistungen ihren Versicherten anbieten. Der Basistarif hat bisher in den Überlegungen der Versicherten eher eine untergeordnete Rolle gespielt. Dies liegt u.a. an seinem relativ schlechten Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Wechsel von einem geschlossenen in einen anderen geschlossenen Tarif, wenn Sie bereits vor dem 21.12.2012 in der PKV versichert warenDieser Wechsel kann in folgender Situation sinnvoll sein:

    a) Sie sind schon sehr lange in der PKV versichert, Ihr Tarif ist auch schon sehr lange geschlossen und die Beiträge „explodieren“, weil nur noch ältere Menschen in diesem Tarif versichert sind. Alternative geschlossene Tarife bieten günstigere Beiträge. Beachten Sie stets mögliche Leistungsunterschiede.

    b) Sie fürchten aufgrund Ihrer Einkommenssituation, dass sie irgendwann in einen Tarif wechseln müssen, der nur noch Grundleistungen enthält. Sie können dann aus dem Alttarif in den oben beschriebenen in der Regel deutlich günstigeren Standardtarif wechseln.

  • Achtung: Vermeiden Sie die Überführung in den Notlagentarif!Ihr Tarif wird nach einem in der Regel sechsmonatigen Mahnverfahren im so genannten Notlagentarif weitergeführt, wenn Sie Ihre Beiträge nicht bezahlen. Erst wenn alle rückständigen Prämien einschließlich Säumniszuschläge und Beitreibungskosten nachgezahlt sind, kann Ihr Vertrag im vorherigen Tarif fortgesetzt werden. Diese Situation sollten Sie nur dann eintreten lassen, wenn es Ihnen völlig unmöglich ist, Ihre Beiträge zu bezahlen.

Mit unserem kostenlosen Musterbrief können Sie sich Angebote zur Umstellung Ihres Tarifs bei Ihrer Krankenversicherung einholen. Sie können dort verschiedene Varianten von Angeboten anfordern. Keinen Sinn macht es, einfach alle Varianten anzukreuzen, da nicht alles auf Sie zutreffen kann. Entscheiden Sie sich auf Grund der oben aufgezeigten Alternativen und kreuzen Sie nur die Varianten an, die für Sie in Frage kommen.

Ausführliche Informationen zu den möglichen Tarifwechseln innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung haben wir in einem separaten Artikel zusammengestellt. Dort erfahren Sie auch mehr über Vor- und Nachteile der jeweiligen Wege.

2. Möglichkeit: Zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln

Wenn die Kosten bei der privaten Krankenversicherungen (PKV) steigen, kommt schnell der Gedanke auf: Wäre es bei einer anderen Versicherung besser? So ein Wechsel kann aber einige Nachteile mit sich bringen. Und vermutlich gibt es Alternativen, die Sie ebenfalls prüfen sollten.

Wichtig ist dabei:

  • Wer sich über gestiegene Beiträge seiner privaten Krankenversicherung ärgert, sollte nicht vorschnell das Unternehmen wechseln. Prüfen Sie zuerst, ob stattdessen ein Wechsel des Tarifs beim eigenen Versicherer eine deutliche Ersparnis bringt.
  • Der Hintergrund für die Vorsicht beim kompletten Versicherungswechsel: Dabei kann die Rückstellung, die für das Alter gebildet wird, ganz oder teilweise verloren gehen.
  • Ob ein Wechsel zu empfehlen ist, kann nur nach Prüfung mehrerer Kriterien entschieden werden. Beachten Sie dabei auch: Niemand weiß, wie sich Beiträge bei der alten und bei der neuen Versicherung zukünftig entwickeln werden.

Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten, die private Krankenversicherung zu wechseln, haben wir in einem separaten Artikel zusammengestellt.

3. Möglichkeit: In die gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist an Voraussetzungen geknüpft, nicht jeder darf frei wechseln. Um in die GKV zu wechseln, müssen Arbeitnehmer versicherungspflichtig werden. Dafür gibt es zwei wichtige Bedingungen:

  1. Sie dürfen noch nicht 55 Jahre alt sein.
  2. Das Gehalt darf nicht den für sie geltenden Grenzwert überschreiten. Der liegt aktuell bei 62.550 Euro brutto jährlich. Wer bereits am 31.12.2002 als Arbeitnehmer privat versichert war, für den gilt eine niedrigere Grenze von aktuell 56.250 Euro.

Wichtig ist dabei:

  • Insbesondere als versicherungspflichtiger Angestellter oder über die Familienversicherung können viele in die GKV kommen. Die Vor- und Nachteile beider Systeme sollten Sie dabei aber gegeneinander abwägen.
  • Drängend wird das Thema oft für ältere Menschen, die sich die jährlich steigenden Beiträge einer privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten können.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung muss dagegen mancher für eine gewisse Zeit auf einen größeren Teil seines Einkommens verzichten als in der privaten.

Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, haben wir in einem separaten Artikel zusammengestellt.

4. Möglichkeit: Unterstützung durch Sozialträger bei Zahlungsschwierigkeiten

Sollten Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sein oder durch Zahlung des Versicherungsbeitrags hilfebedürftig werden, können Sie bei Ihrem Versicherer beantragen, dass sich Ihr Beitrag für den Basistarif halbiert. Sollte trotz der Beitragshalbierung weiterhin Hilfebedürftigkeit bestehen, zahlt der zuständige Sozialträger (Bundesagentur für Arbeit oder Sozialamt) einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag in der erforderlichen Höhe, so dass Hilfebedürftigkeit vermieden wird.

Zusammen mit dem Antrag müssen Sie Ihrem Versicherer eine Bescheinigung über die Hilfebedürftigkeit vorlegen. Zum Erhalt dieser Bescheinigung wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Sozialträger. Dieser wird prüfen, ob eine Hilfebedürftigkeit besteht oder eine Hilfebedürftigkeit droht, und gegebenenfalls eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Auch für Versicherte in „Normaltarifen“ der privaten Krankenversicherer wurden Zuschüsse zu den Beiträgen in Fällen von Hilfebedürftigkeit vorgesehen, so etwa bei Sozialhilfeempfängern.

Was tun, wenn Sie Hilfe benötigen?

Einige Verbraucherzentralen bieten Ihnen Unterstützung in Form von kostenpflichtiger Beratung beim Tarifwechsel an. Mithilfe einer Analysesoftware können Ihnen Berater sämtliche Tarife Ihres Unternehmens nennen. Umfassende Unterstützung bieten auch unabhängige Versicherungsberater gegen Honorar. Diese finden Sie über deren Verband unter https://www.bvvb.de/.

Weigert sich Ihr Unternehmen, den Tarifwechsel durchzuführen, können Sie Beschwerde an den Ombudsmann der PKV oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) richten.

Vorsicht!

Im Internet bieten Vermittler verschiedentlich an, Ihnen gegen ein (fürstliches) Honorar zur Beitragsersparnis zu verhelfen. Wir raten bei solchen Angeboten zu größter Skepsis. Uns liegen dazu Beschwerden vor, wonach der Vermittler lediglich komplette Leistungsvereinbarungen aus dem Vertrag hat streichen lassen und für die damit verbundene angebliche Beitragsersparnis auch noch ein Honorar verlangt hat.

Auf keinen Fall sollten Sie ab einem Alter von mehr als 40 Jahren den Verlockungen mancher Versicherer nachgeben, ohne neutrale Beratung Ihren derzeitigen Vertrag zu kündigen und in den Vollkostentarif einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Einerseits kann es geschehen, dass Vorerkrankungen mit einem hohen Risikozuschlag oder einem vollständigen Leistungsausschluss bedacht werden.

Schon der ärztlich diagnostizierte Verdacht auf bestimmte Erkrankungen kann dazu ausreichen. Zum Anderen raten wir Ihnen von einem solchen Schritt ab, weil nach derzeitigem Recht die von Ihrer jetzigen Gesellschaft gebildeten Rücklagen zur Beitragsentlastung im Alter nicht auf die neue Gesellschaft übertragen werden können, wenn Sie bereits vor dem 01.01.2009 versichert waren.

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