Da schmückt sich Rechtsanwalt Sascha Schiller mit einem seiner Meinung nach tollen Urteil, aber ist es das dann auch wirklich aus der Sicht des Anlegers?
Nein, denn zunächst einmal ist das Urteil noch gar nicht rechtskräftig und da muss man ja erst einmal Vermögen finden, was man auch dann mit dem irgendwann rechtskräftigen Urteil pfänden kann.
Erst wenn das erstrittene Geld auf dem Konto des Anlegers ist, erst dann sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Sascha Schiller, ist dies ein wirklicher und berichtenswerter Erfolg.
Zu diesem Zeitpunkt ist das für uns „eine Mitteilung um Mandanten einzufangen“, damit sie Honorarrechnungen stellen können, um es mal ganz deutlich zu sagen.
Hat der Kunde keine Rechtsschutzversicherung, dann trägt er natürlich das gesamte Prozess- und Anwaltskostenrisiko. Wie sagt der Volksmund immer so schön, der Anwalt gewinnt immer, auch wenn er verliert. Das gilt sicherlich auch für Sie.