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Plattform LVGrowMarkets/ Arrow Capital Ltd.: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an
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Plattform LVGrowMarkets/ Arrow Capital Ltd.: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Nachdem schon im Herbst 2019 die österreichische FMA und anschließend die italienische Finanzmarktaufsicht vor der Plattform gewarnt hatten, hat nun auch die BaFin reagiert und gegenüber der Arrow Capital Ltd, Port-Vila, Vanuatu, mit Bescheid vom 26. Februar 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform lvgrowmarkets.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) an, die auf Grundwerte wie Rohstoffe, Indizes, Aktien sowie Währungen laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität.

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