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EYEMAXX Real Estate AG hat Geldbuße von der BaFin auferlegt bekommen

stevepb / Pixabay

Die BaFin hat am 2. Juli 2019 eine Geldbuße in Höhe von 170.000 Euro gegen die EYEMAXX Real Estate AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 117 Nummer 2 in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die EYEMAXX Real Estate AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017/2018 teilweise nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Anmerkung der Redaktion:

Das hier genannte Unternehmen ist ein fleißiger Sammler von Kleinanleger-Kapital. Gerade deshalb sollte es alle gesetzlichen Vorschriften korrekt einhalten, um solche Maßnahmen der Finanzaufsichtsbehörde zu verhindern. Ansonsten muss man jedem Anleger dazu raten, bei zukünftigen Investmentangeboten der EYEMAXX Real Estate AG besser vorsichtig zu sein.

Transparenz in den Zahlen sollte daher eines der obersten Gebote des Unternehmens sein. Derartige Verzögerungen dürften gar nicht erst eintreten können.

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