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OLG Frankfurt am Main – Musterverfahren gegen NORDCAPITAL und Deutsche Bank

msandersmusic / Pixabay

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN

BESCHLUSS

in dem Musterverfahren

Thöle gegen 1. DB Privat- und Firmenkundenbank AG
2. Deutsche Bank AG
3. NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH & Cie. KG
4. NORDCAPITAL Treuhand GmbH & Cie. KG

In der öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2019 wurde auf die Ergänzungsanträge

Es wird festgestellt, dass die Musterbeklagten verpflichtet waren, beitretende Anleger darauf hinzuweisen, dass die von der Paxas zu erbringenden Treuhandaufgaben über einen Geschäftsbesorgungsvertrag von der DIL erbracht werden sollten, wobei es sich um eine von der Musterbeklagten zu 2) beherrschte Konzerngesellschaft handelte, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag bestand. Es wird festgestellt, dass die Musterbeklagten verpflichtet waren, beitretende Anleger darauf hinzuweisen, dass die Musterbeklagte zu 2) über ihre Beteiligung an der Deutsche Immobilien-Leasing GmbH zusätzliche Vergütungen in Höhe von rund 13,8 Mio US-Dollar erhalten sollte.

Zur Begründung wird auf den Schriftsatz vom 11. Januar 2019, Antrag zu I 1) verwiesen. Zusätzlich zur Begründung wird auf den Schriftsatz vom 13. Mai 2019 verwiesen.

folgender Beschluss verkündet:

Das Musterverfahren wird gemäß § 15 KapMuG um die in der mündlichen Verhandlung gestellten Ergänzungsanträge des Musterklägervertreters erweitert.

Weiterhin wurde in der öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2019 folgender Beschluss verkündet:

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf
Mittwoch, den 17. Juli 2019, 10.00 Uhr, Raum 209 Gebäude D.

Frankfurt am Main, den 15. Mai 2019

Oberlandesgericht – 23. Zivilsenat
Dr. Seyderhelm
Vorsitzender Richter
am Oberlandesgericht
Kruske
Richter am Oberlandesgericht
Rathmann
Richter am Oberlandesgericht
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