In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Arnold-Lahs Grundbesitz GmbH, Karl-Marx-Allee 140, 10243 Berlin, vertreten durch die Gesellschafter Matthias Arnold und Robert Lahs, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 175658 – Schuldnerin –
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
– Erteilung der Zustimmung zur Annahme des vorliegenden Kaufangebotes des Herrn Dennis Müller für den Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Zwickau, Blatt 9752, Flurstück 1633/k, Blatt 9753, Flurstück 1633/k, Blatt 9138, Flurstück 1482/a,
– Erteilung der Genehmigung, Rechtsstreite mit erheblichen Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.02.2019 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 24.01.2019
36a IN 3756/18 Amtsgericht Charlottenburg, 25.01.2019