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IDEKTRON Unternehmens- und Technologieberatung GmbH & Co. Entwicklungs- und Produktions KG - Masseunzulänglichkeit
Antrag auf Insolvenzeröffnung der PROKON Projektentwicklung und Generalübernehmer GmbH zurückgewiesen
Geldwäsche

Antrag auf Insolvenzeröffnung der PROKON Projektentwicklung und Generalübernehmer GmbH zurückgewiesen

In dem Verfahren über den Antrag d. PROKON Projektentwicklung und Generalübernehmer GmbH, ehemals ansässig: Hauptstr. 117, 10827 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jevgenijs Devjatnikovs, geboren am 23.12.1961, derzeit: unbekannten Aufenthalts, Register-Nr.: HRB 116043 – Schuldnerin –

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

hat das Amtsgericht Charlottenburg durch den Richter am Amtsgericht Quellhorst am 26.10.2018 beschlossen:

1. Der am 10.09.2018 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird als unzulässig zurückgewiesen.

2. Die Schuldnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 4 Abs. 1 InsO i.V.m. § 91 ZPO).

Der Gegenstandswert wird auf 1,00 ? festgesetzt (§ 58 GKG).

36p IN 4468/18 Amtsgericht Charlottenburg, 29.10.2018

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