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Musterfeststellungsklage beschlossen

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Wie schon erwartet war, hat das Bundeskabinett nun den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage abgesegnet. Damit können in Zukunft Verbraucherschutzverbände im Auftrag zahlreicher Klienten einen Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen. Allerdings sollen nur bestimmte Verbände klagebefugt sein. Dazu müssen sie mindestens 350 Mitglieder haben und seit wenigstens vier Jahren zu denen gehören, die schon heute Unterlassungsklagen einreichen dürfen. Endlich scheint der Gesetzgeber also auf die Diesel-Affäre im Interesse der Verbraucher zu reagieren. Da aber die Schadensersatzansprüche Ende 2018 schon verjähren, muss die Musterfeststellungsklage noch rechtzeitig in Kraft treten. Hoffen wir, dass der anvisierte Termin, der 1. November 2018, eingehalten wird!

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