In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LINDEN Immobilien Aktiengesellschaft, Strasse 40 Nr. 28, 13129 Berlin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 72612
1. Es wird schriftliches Verfahren gem. § 5 Abs. 2 Insolvenzordnung angeordnet für folgende Verfahrensabschnitte:
? Schlusstermin gem. § 197 InsO:
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
– Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.08.2017
– Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
– Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 212.716,36 ? zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 16.167,02 ? gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
3. Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 28.07.2017
36l IN 2060/11 Amtsgericht Charlottenburg, 28.07.2017