Gestern hatten wir Gelegenheit mit dem Nürnberger BWF-Vermittler zu sprechen, der sich ein Urteil des Nürnberger Landgerichtes eingefangen hat. Er hat uns gegenüber ausgesagt, dass sein Anwalt wohl gegen das Urteil Widerspruch einlegen wird. Damit dürfte das Urteil der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei dann eben „nicht rechtskräftig“ sein. Ob es überhaupt Sinn macht gegen das Urteil Widerspruch einzulegen, wissen wir nicht, denn wir kennen die Begründung zum ergangenen Urteil nicht. Nun schauen wir mal, ob die Hamburger Rechtsanwälte, sobald auch die Kenntnis von dem Widerspruch haben, die Ergänzung in ihrer Meldung bringen.