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Ende der „ewigen Widerrufsmöglichkeit“ bei Immobilienkrediten

Es ist eine Werbung von Rechtsanwälten, die man nahezu jeden Tag aufs Neue im Internet lesen kann. Wiederrufen sie ihren Immobilienkredit. Möglich, dass die Lobby der Banken und Sparkassen dem ein Ende machen will, denn dieser Widerrufsjoker, wie er auch genannt wird in der Werbung von Rechtsanwälten, kostet Banken und Sparkassen jedes Jahr viel Geld und macht ihre jährliche Geschäftsplanung schwierig  Nun könnte die Bundesregierung den Banken und Sparkassen mit einem neuen Gesetzentwurf helfen, dieses Übel für Banken und Sparkassen zu beseitigen.Das mit einem neuen, bisher noch kaum beachteten Gesetzentwurf (18/5922). Hier geht es um die Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie (EU-Richtlinie 2014/17/EU), der die Vergabe von Immobilienkrediten umfassend neu regeln soll. Laut Begründung soll dadurch ein „hohes Verbraucherschutzniveau“ erreicht werden. Genau das Gegenteil ist der Fall: Das verbraucherfreundliche „ewige Widerrufsrecht“ bei fehlerhafter Belehrung würde bei Durchführung des Gesetzes beseitigt.  Fast alle Banken und Sparkassen haben ihre Kunden in der Vergangenheit falsch oder unzureichend über deren Widerrufsrecht belehrt, sodass Darlehensverträge noch heute widerrufen werden können – selbst, wenn sie bereits beendet sind. Dadurch können Bankkunden umfinanzieren und zinsgünstige Kredite zu aktuellen Konditionen aufnehmen, ohne eine – häufig weit überhöhte – Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Haben sie bereits gezahlt, können sie diese zurückfordern. Genau das wäre dann eben nicht mehr möglich.

Forderungen würden dann ins Leere laufen mit dem Beschluss des neuen Gesetzentwurfes.

Werden die Pläne Realität, wäre die Widerrufbarkeit für Altverträge ab dem  21. Juni 2016 nicht mehr möglich. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah keine rückwirkende Einschränkung vor. Auch in der 1. Lesung im Bundestag war davon noch keine Rede.

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