Viele Dieselfahrzeuge des Volkswagen-Konzerns stoßen im Normalbetrieb wohl mehr Stickoxide aus als während behördlich vorgeschriebener Abgastests. Diese Manipulation der Abgaswerte geht besonders zu Lasten der Verbraucher. Jeder Autofahrer, der sich bewusst für ein Auto mit angeblich geringem Abgasausstoß entschieden hat, muss nun feststellen, dass er eine „Diesel-Mogelpackung“ fährt.
Sie haben auch einen Diesel aus dem Hause Volkswagen und Fragen zum Sachverhalt? Hier kommen die wichtigsten Antworten:
Wie kann ich prüfen, ob mein Pkw betroffen ist?
Volkswagen hat angekündigt zeitnah eine Liste vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind. Manipulierte Abgaswerte stehen in erster Linie in Verbindung mit Dieselmotoren des Typs EA 189. Diese sind in den Modellen Volkswagen Golf der sechsten Generation, Volkswagen Passat der siebten Generation und Volkswagen Tiguan der ersten Generation verbaut. Allerdings wurde nicht bei allen Fahrzeugen dieser Reihen die Abgasmessung geschönt; ausschlaggebend ist beispielsweise auch das Baujahr des Pkw. Darüber hinaus sind mit großer Sicherheit ebenfalls Autos der Volkswagen-Töchter Audi, Škoda und Seat von den Abgasmanipulationen betroffen. Weltweit sind es insgesamt elf Millionen Fahrzeuge.
Laut Volkswagen sollen Kunden in einem ersten Schritt informiert werden, dass das Abgasverhalten ihres Fahrzeugs in Kürze nachgebessert werden kann.
Erhalte ich als getäuschter Kunde Schadensersatz?
Zurzeit ist noch nicht klar, ob aus dem Abgasskandal Schadensersatzansprüche entstehen. Vermutlich wird Volkswagen den Betroffenen jedoch eine Nachrüstung zugestehen müssen. Ob es dafür notwendig ist, dass Sie sich initiativ an Volkswagen wenden oder der Hersteller von sich aus an Sie herantritt, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen.
Kann ich von meinem Kaufvertrag vollständig zurücktreten?
Fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass Sie Ihren Kaufvertrag aufheben können. Verbraucht ein Fahrzeug beispielsweise 10 Prozent mehr Kraftstoff als angegeben, so handelt es sich nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Hamm um einen Mangel, der zum Rücktritt berechtigt.
Aber nicht jede Abweichung von den Angaben erlaubt es Ihnen, vollständig vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ob es sich bei den manipulierten Abgaswerten um ähnlich gravierende Fehlinformationen handelt, wird ein Gericht klären müssen. Zudem kommt ein Rücktritt generell erst dann in Betracht, wenn eine Nachrüstung nicht möglich ist.
Noch Fragen?
In den nächsten Wochen wird sich zeigen, wie Volkswagen mit dem Skandal in Deutschland umgeht, wie viele Autofahrer tatsächlich betroffen sind und welche Konsequenzen von Seiten der Bundesregierung gezogen werden. Sie sollten deshalb nichts überstürzen, bis geklärt ist, ob eine Nachrüstung möglich ist oder Schadensersatz auch ohne Klage geleistet wird. Es bleibt als spannend.