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Muss man sich als Anleger bei Factum Finance möglicherweise Gedanken machen?
Rückabwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen - Vortrag RA Marc Ellerbrock

Muss man sich als Anleger bei Factum Finance möglicherweise Gedanken machen?

Überrascht waren wir schon als wir bei unserer Recherche auf Ungereimtheiten, die klärungsbedürftig sind, gestoßen sind. Es geht um ein Investment, welches das Unternehmen Factum Finance in eine Hamburger Grundstücksgesellschaft getätigt hat. Im Gespräch ist hier ein Investitionsbetrag, der überwiesen worden sein soll in Höhe von über 3 Millionen Euro. Ein Betrag, wo man sicherlich dann eine Leistung für haben will – eine Leistung, die dann auch plausibel sein sollte, wenn jemand nachfragt. Nun bei Factum Finance im Moment nachzufragen ist eher schwierig, da sich das Unternehmen ja in Isolvenz befindet und der Insolvenzverwalter aber gerade erst dabei ist die Unterlagen zu sichten. Wir haben daher eine Anfrage an die Gesellschaft gestellt, die Eigentümer des Grundstückes sein soll. Eine Antwort bekamen wir leider nicht, so verbleibt es natürlich bei einer subjektiven Berichterstattung und Spekultionen, die dann letztlich möglicherweise nur Herr Walter selber beantworten kann. Tatsache scheint aber zu sein, dass genau bei dieser Liegenschaft, in die hier über 3 Millionen Euro geflossen sein sollen, bereits ein Zwagsversteiegrunsgverfahren eingeleitet worden sein soll. Das zumindest hat man uns von Behördenseite bestätigt. Ausschlaggebend für die Beantragung des Insolvenzverfahrens soll wohl rückständige Grunderwerbssteuer sein. Nun, unser Staat fackelt da irgendwann nicht mehr lange. Das Erstaunliche aber ist dann, dass das Gutachten zur Liegenschaft, welches im Rahmen der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens erstellt wurde, nur einen Wert von rund 750.000 ausweist, somit ein weiter Weg bis zur Plausibilität der Überweisung von über 3 Millionen Euro. Nun hat Herr Walter vom Unternehmen Factum Finance den Betrag ja nicht aus eigenem Vermögen bezahlt, sondern aus Geldern der Anleger.

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