Daniel Blazek zog hier eine Zwischenbilanz. Eine überaus positive Bilanz aus einer Sicht, was die Abwehr von Schadensersatzforderungen von geschädigten Anlegern gegenüber den Vermittlern anbetrifft. Nahezu alle Verfahren wurden bisher von den Gerichten zu Gunsten der Vermittler entschieden, was letztlich bedeutet, dass sich das Instrument des Haftungsdaches als Sicherheit für die Vermittler bewährt hat. Daniel Blazek wies aber auch daraufhin, dass es noch einige Prozess geben würd,e die nicht rechtskräftig entschieden worden seien, die derzeit in der Berufungsinstanz sind. RA Blazek machte aber auch deutlich, dass die wenigsten Verfahren überhaupt in Berufung gehen, da die Begründung der urteilsfällenden Landgerichte in der Regel so gut ist, dass erfahrene Juristen dort sofort erkennen können, dass eine Berufung gegen das Urteil wenig Sinn mache. Daniel Blazek machte auch führte zur Anzahl der Prozesse aus, dass es einer Erkenntnis nach nur rund 400 Prozesse geben würde, was eigentlich, bedenkt man den Umfang des Verfahrens insgesamt, eher wenig ist. Dies kann natürlich auch eine Konsequenz aus dem klaren Urteilen der Landgerichte gegen die Anleger sein. Insgesamt wird sich das Thema aber sicherlich noch über einige Jahre hinziehen, und dann an Aktualität gewinnen, wenn der Prozess gegen die Verantwortlich der INFINUS Gruppe dann begonnen hat. Nach Recherchen von Daniel Blazek ist Grundlage der Anklage die Handlungen der Verantwortlichen beginnend im Jahre 2011 bis zum Tag der Schließung des Unternehmens am 5. November 2013. Hier gibt es in der Anklageschrift der Dresdner Staatsanwaltschaft auf insgesamt über 21 000 Fälle mit einem gesamt verursachten Schaden von ca. 150 Millionen Euro. Hier unterstellt man den Beschuldigten gewusst zu haben, dass man die Gelder, die man Kunden zugesichert hat, nicht legal hat erwirtschaften können. Das heißt, hier mussten neue Anlegergelder dafür herhalten alte Anlegergelder zu bedienen. Dies sei den Beschuldigten spätestens ab dem Jahre 2011 bekannt gewesen. Daher dann auch der Vorwurf an die Beschuldigten ein „Schneeballsystem“ betrieben zu haben. Ob das Gericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft im Prozess dann folgen wird, wird man sehen. Derzeit befindet sich der Prozess im sogenannten Zwischenverfahren. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt.