In dem Verfahren über den Antrag d. Centauri Trust GmbH, Fürther Straße 13, 90429 Nürnberg, vertreten durch den
Geschäftsführer Rebel Dieter, geboren am 06.03.1962, Hauptmarkt 9, 90403 Nürnberg– Schuldnerin –
Geschäftszweig: Das Halten und Verwaltern von Beteiligungen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und Geschäftsführung in anderen Gesellschaften
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
–
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 06.08.2015 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Dean Didovic
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: +49(911)766008-0
Telefax: +49(911)766008-28
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 17.09.2015 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage
von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und
271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird
anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 29.10.2015
10:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg
Bereits bekannte Abstimmungspunkte sind:
Das Unternehmen bleibt stillgelegt.
Der Insolvenzverwalter wird heute nicht beauftragt, einen Insolvenzplan
auszuarbeiten.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten/Prozesse mit
erheblichem Streitwert aufzunmehmen, bzw. Vergleiche oder Schiedsverträge zur
Vermeidung oder Beendigung solcher Angelegenheiten zu schließen.
Das bisherige Insolvenzanderkonto bleibt beibehalten.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen im Ganzen im Wege eines
Asset-deals zu veräußern, bzw. die vorhandenen Vermögensgegenstände einzeln
freihändig zu verwerten.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 29.10.2015
10:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28
Abs. 3 InsO).
8. Gemäß § 99 InsO wird die Postsperre für alle Sendungen angeordnet. die
Schuldnerin
Eingehende Sendungen
an die Centauri Trust GmbH,
an die (wie vormals firmierend) Yaver Beteiligungs GmbH,
jeweils gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Dieter Rebel, Hauptmarkt 9,
90403 Nürnberg
sowie an die Yaver GmbH & Co KG, deren Rechsnachfolgerin die Schuldnerin ist, Fürther
Straße 13, 90429 Nürnberg,
sind dem Insolvenzverwalter auszuhändigen.
Ausgenommen sind Postvertriebssendungen, Zeitungen, Zeitschriften und
Informationsbroschüren sowie Briefe mit offensichtlich nur werbendem Inhalt,
Sendungen der Staatsanwaltschaften und des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die
mit einem entsprechenden Vermerk versehenen Sendungen der Gerichte.
Die eingehenden Sendungen sind von den Unternehmen
1. Brief 24, Neuburger Str. 26, 90451 Nürnberg
2. Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn
3. DHL-Express, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn
4. DPD, Wailandtstr. 1, 63741 Aschaffenburg
5. FedEx Federal Express Europe Inc., Deutsche Niederlassung, Langer Kornweg 34k,
65491 Kelsterbach
6. Franken Mail Ltd., Löffelholzstr. 20 im Gewerbepark Spektrum Gebäude Nr. 9, 90441
Nürnberg
7. GLS General Logistic Systems Germany GmbH&Co. KG, GLS-Germany-Str. 1,
36286 Neuenstein
8. PIN mail Süd GmbH, Berner Str. 2, 97084 Würzburg
9. Unites Parcel Service Deutschland Inc. & Co.KG, Göritzer Str. 1, 41460 Neuss
dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Centauri Trust GmbH, vormals firmierend
Yaver Beteiligungs GmbH, Fürther Strasse 13, 90429 Nürnberg, Herr RA Dr. Dean
Didovic, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg oder einer in dessen Kanzlei beschäftigten
Person auszuhändigen.
Dieser ist berechtigt, sie zu öffnen.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 19.03.2015 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Nürnberg, 06.08.2015
Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht –