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Faktum Finance – Wie sieht es dort aus mit der Beraterhaftung?

Zu frisch ist das Verfahren insgesamt noch, um dort eine belastbare Aussage, über ein mögliches Haftungsrisiko für die Vermittler, die dieses Produkt an ihre Kunden vermittelt haben, zu treffen. Trotzdem, auch hier gehen wir davon aus, dass es hier auch Anlegerschutzanwälte geben wird, die versuchen werden, den Vermittler in die Haftung zu bekommen. Auch hier dürfte dann wieder die Fragen eines Richters zu der „eigenen Plausibilitätsprüfung“ und Dokumentation des Beratungsprozesses zu dem jeweiligen Mandanten aufkommen. Berater sollten sich hier nicht zu sicher sein, dass da „nichts passiert“. Nun haben wir die ersten Reaktionen in die Redaktion bekommen – von Beratern, die offensichtlich Faktum Finance verkauft haben.  Wir sehen das Problem derzeit darin, dass natürlich das angestrebte Ziel, welches Faktum Finance einmal hatte, durch die Insolvenzanmeldung nicht mehr erreicht werden kann. Das heißt 100% Kapitalrückfluss zuzüglich der proklamierten Zinsen. Natürlich müssen wir mit unserer Vermutung nicht unbedingt richtig liegen, da wir aber den Berufsstand der Anlegerschutzanwälte kennen, liegt die Vermutung von unserer Seite natürlich auch irgendwie nahe. Und das haben wir gegenüber unseren Gesprächspartnern auch so zum Ausdruck gebracht.

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