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S.W. Immo-Fond KGs hatten falschen Prospekt

Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe: S.W. Immo-Fond KGs hatten falschen Prospekt – Gründungskommanditist Scharfheutle hat Anleger getäuscht – Rechtsnachfolgerin steht in der Haftung und betroffene Anleger können Fonds kündigen Mit Beschluss vom 07.07.2015 (II ZR 104/13) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.02.2013 bestätigt, nach welchem der Gründungsgesellschafter der S.W. Immo-Fond-2051 KG, Werner Schafheutle, offenbarungspflichtige Vorteile zu Lasten der Fonds gezogen hat. Der BGH bestätigt damit die Haftung der Witwe des Herrn Schafheutle sowie ein Kündigungsrecht des Anlegers gegenüber dem Fond.

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