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Staatsanwaltschaftliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Life Performance

Die gab es wohl am gestrigen Tage an verschiedenen Orten in Deutschland. Es geht um den Vorwurf des bandenmäßigen Betruges und des Kapitalanlagebetruges. Das Produkt Life Performance wurde seiner Zeit vorrangig von Mitarbeitern der IFG angeboten. Die BaFin hatte der Life Performance das Geschäftsmodell, Ankauf von Lebensversicherungs-verträgen und Bausparverträgen ja behördlich untersagt und das Unternehmen aufgefordert das Produkt rückabzuwickeln. Dazu war das Unternehmen auf Grund des vorhandenen liquiden Kapitals wohl nicht in der Lage. Das in so einem Fall immer dann auch Strafanzeigen erfolgen, das ist sicherlich nachvollziehbar und verständlich. Inwieweit die staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen nun zu einer Erhärtung des Tatverdachts führen, wird man dann sicherlich zu einem späteren Zeitpunkt erfahren, wenn es dann zu einer Anklage kommen sollte.

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