In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der V.V.K. Hausverwaltungsgesellschaft zu Dresden mbH, Degelestraße 1, 01324 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 11246 vertreten durch den Geschäftsführer Andrew SeidlDie Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde mit Beschluss vom 16.07.2015 festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
557 IN 2763/11 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.07.2015