Es war ein Prozess den die EEV AG im Rahmen der Berichterstattung zur EEV AG gegen den Madsack Verlag angestrengt hatte , im Hauptsachverfahren dann aber nach Hinweis des Gerichtes den Antrag zurückgezogen hatte. Damit wäre die EEV AG auch die Partei gewesen, die dann die Kosten des Verfahrens zu übernehmen hat. Da hat man dann aber versucht zu „tricksen“ und eine Beschwerde gegen den Verfahrensstreitwert eingelegt vor dem OLG Düsseldorf. Auch das wurde dann abgewiesen. Liebe EEV AG nicht jammern, zahlen. Da wir wert auf eine ausgewogene Berichterstattung legen, veröffentlichen wird dann immer neue Nachrichten, wenn wir Kenntnis davon haben. Diese Nachricht haben wir dazu heute bekommen und dann wird die auch veröffentlicht.