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Meermann Invest Nr. 17 GmbH & Co. KG – insolvent

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meermann Invest Nr. 17 GmbH & Co. KG, Am Kupfergraben 4/4a, 10117 Berlin Amtsgericht Charlottenburg: HRA 31631 vertreten durch den Geschäftsführer Küchenthal Ralph,  ist am 23.10.2012 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Verwalter: Rechtsanwalt Friedmann Ulrich Schade, Friedrichstraße 188, 10117 Berlin

Der durch Beschluss vom 06.08.2012 eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss besteht fort.

Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 07.01.2013 anzumelden.

Termin zur Gläubigerversammlung, in dem auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalter über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin).

Er dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters (§ 57 InsO), Wahl oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

-Wirksamkeit der Verwaltererklätung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten,

Besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters; insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegestandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO),

Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder

Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 162 InsO),

Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

Gerichtliche Auflagen an den Insolvenzverwalter (§ 58 Abs. 1 InsO),

Antrag auf Anordnung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO).

sowie unter Umständen

Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).:

10.12.2012, 10:25 Uhr

Im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, ll. Stock Saal 218.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin).:

18.02.2013, 10:10 Uhr

Im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, ll. Stock Saal 218.

Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehtungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Dem Verwalter sind die Zustellungen übertragen worden (§ 8 Abs. 3 InsO).

AZ: 36m IN 2274/12

Berlin, 26. Oktober 2012

Amtsgericht Charlottenburg

36m IN 2274/12 Amtsgericht Charlottenburg, 13.07.2015

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