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Bund Deutscher Treuhandstiftungen – Wer bezahlt eigentlich die Kosten der „Fehlbesetzung des Jobs“?

Dass das sowohl für Christian Graf Brockdorff aus der Kanzlei BBL Law kein Imagegewinn, noch für den zuständigen Richter beim AG Berlin Charlottenburg/Insolvenzgericht sein dürfte, müsste unbestreitbar sein. Nun wird es einen neuen Insolvenzverwalter geben, der widerum vom Amtsgericht Berlin Charlottenburg berufen werden wird. Nur damit ist es natürlich dann nicht getan. Durch die Berufung von Christin Graf Brockdorff und dessen sicherlich umfangreiche Tätigkeit, sind sicherlich bereits jetzt Kosten im 6-stelligen Bereich entstanden. Der neue Insolvenzverwalter wird sicherlich den Teufel tun und unter ein möglicherweise bereist fast fertiges Insolvenzgutachten seinen Namen setzen. Er wird das Gutachten sicherlich nochmals selber erstellen. Ehrlich gesagt, würde ich das auch tun, denn ich würde ja dafür als Insolvenzverwalter in der Haftung stehen. Dann haben die Gläubiger zwei Insolvenzgutachten, könnten sich ja dann das beste für sie aussuchen, könnte man sarkastisch sagen. Dafür ist der Vorgang aber zu ernst, denn hier muss man ganz klar die Frage stellen , „ob da nicht der Staat für diese falsche Entscheidungs eines Richters haften muss“. Spannende Frage, die eigentlich jetzt der nachfolgende Insolvenzverwalter stellen und klären müsste. Ob der aber gegen den vorgeht, der ihn bestellt hat?  Spannende Frage, die sich da stellt. In den Fluren der Gerichte in Berlin hört man, dass es ein Rechtsanwalt aus der Kanzlei Kübler werden soll. Nun, mit Herrn Kübler haben wir ja unsere liebe und nette Erfahrung aus dem Verfahren Infinus. Für uns wäre das die denkbar schlechteste Lösung. Zumindest auf Grundlage der gemachten Erfarungen auch unserer Redaktion mit Herrn Kübler. Wir haben zu den „Gerichtsflurgerüchten“ eine Anfrage an die Pressesprecherin des AG Berlin Charlottenburg gestellt, die sich dazu heute melden will, wenn sie intern in der Behörde dann Rücksprache genommen hat.

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