Aus diversen Quellen wissen wir, das das Unternehmen Faktum Finance derzeit ins ehr engem Kontakt mit der BaFin steht. Angeblich “vermutet” die BaFin hier das Vorliegen eines Einlagengeschäftes was nach KWG genehmigungspflichtig wäre. Was die “Überprüfungen der BaFin” nun ergeben wird man abwarten müssen. Sollte es aber zu einer Rückabwicklungsanordnung kommen, dann wären unsere “Bedenken” mal wieder bestätigt worden.