Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Überschussklausel in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz mit seinem Urteil vom 23. Januar 2014 für intransparent und unwirksam erklärt (Az.: 2 U 57/13) und die Berufung der Allianz gegen das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Stuttgart (11 O 231/12) zurückgewiesen. Wir hatten gemeinsam mit dem Bund der Versicherten (BdV) gegen den Konzern geklagt und bereits in erster Instanz gewonnen.
Obwohl die Allianz schon seit September 2011 von unseren Vorwürfen wusste (die Zeitschrift Ökotest hatte darüber berichtet!) und wir das Unternehmen zuvor per Abmahnung aufgefordert hatten, die klassische Riester-Rente in der derzeitigen Form nicht mehr zu vertreiben, ist es nicht tätig geworden. Wir mussten also den Rechtsweg beschreiten, was sich jetzt für alle betroffenen Verbraucher auszahlen wird. Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz! Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart nicht zugelassen.
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Hintergrund
Ältere, ärmere und kinderreiche Kunden der Allianz, die einen Riester-Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben, werden nur eingeschränkt an Überschüssen beteiligt. Das hat unsere gemeinsam mit dem Bund der Versicherten durchgeführte Analyse von kleingedruckten Vertragsinformationen und vom Geschäftsbericht des Versicherungskonzerns ans Licht gebracht.
Kaum Überschüsse für ärmere, ältere oder kinderreiche Allianz-Kunden
Versicherungskunden werden normalerweise an den Überschüssen der Versicherungsgesellschaft beteiligt. Dazu gehören auch die sogenannten Kostenüberschüsse, die entstehen, wenn ursprünglich kalkulierte Kosten unterschritten werden. Davon steht Ihnen als Versicherungsnehmer mindestens die Hälfte zu.
Nicht so bei den Riester-Kunden der Allianz. Kostenüberschüsse bekommen nur diejenigen, deren „Garantiekapital“ größer als 40.000 Euro ist – eine kaum erreichbare Grenze für ärmere, ältere oder kinderreiche Kunden. Diese Benachteiligung weiß die Allianz gut zu verbergen. Im Kleingedruckten heißt es zwar, dass die Kunden an den Überschüssen beteiligt werden, doch erst nach einer Schnitzeljagd durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, Versicherungsinformation und Geschäftsbericht erfährt man von der faktischen Ungleichbehandlung. Für einen normalen Verbraucher ist dies unmöglich. Was sich die Allianz hier erlaubte, ist eine besonders krasse Form der Intransparenz, die überdies gegen das Versicherungsrecht verstößt. Verbraucher müssen sieben unterschiedliche Textstellen finden, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass die in den Versicherungsbedingungen versprochene hälftige Beteiligung an den Kostenüberschüssen nur bekommt, wer 40.000 Euro einzahlt (ohne Zulagen).
3.500 Euro weniger zu Rentenbeginn
Der Bund der Versicherten schätzt, dass dem Allianz-Riester-Kunden damit ein Betrag von bis zu 3.500 Euro zu Rentenbeginn nicht zur Verfügung steht. Die so entstehende soziale Schieflage eines staatlich geförderten Produkts ist unerträglich. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Versichertenschutzverein aus dem Norden den Marktführer Allianz abgemahnt und aufgefordert, die Ungleichbehandlung seiner Kunden zu beenden. Mit diesem Verfahren starten wir eine Offensive, die intransparenten und benachteiligenden Klauseln zur Überschussbeteiligung auf den Prüfstand zu stellen.
Aktuelle Nachrichten
23. Januar 2014
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Überschussklausel in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz in der zweiten Instanz für intransparent und unwirksam erklärt (Az.: 2 U 57/13) und die Berufung der Allianz gegen das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Stuttgart zurückgewiesen.
25. April 2013
Das Landgericht Stuttgart hat die Überschussklauseln in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz für intransparent und unwirksam erklärt (Az. 11 O 231/12).
23. April 2013
Das Landgericht Stuttgart hat den Entscheidungstermin vom 18. April um eine Woche auf den 25. April 2013 verschoben.
17. April 2013
Das Landgericht Stuttgart wird am 18. April 2013 seine Entscheidung verkünden.
17. Dezember 2012
Das Landgericht Stuttgart hat den Termin erneut verschoben auf den 14. Februar 2013.
7. November 2012
Das Landgericht Stuttgart hat den Verhandlungstermin verschoben auf den 20. Dezember 2012, 10.30 Uhr.
6. September 2012
Das Landgericht Stuttgart hat den Verhandlungstermin auf Donnerstag, den 22. November 2012, 11 Uhr festgelegt. Die Verhandlung ist öffentlich.
12. Juni 2012
Die Allianz hat die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert. Es sei alles transparent und gesetzeskonform. Nun wird die Klage vorbereitet.
Stand vom Donnerstag, 23. Januar 2014
Quelle.VBZ HH