Unglaublich, aber die gibt es immer noch auf dem Markt. Selbst wenn man in der Bilanz das nachfolgende lesen kann. Wer verkauft denn noch für das Unternehmen von Robert G Schmid irgendeine Kapitalanlage?
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Die Gesellschaft weist am Bilanzstichtag eine bilanzielle Überschuldung auf. Aufgrund der aufgestellten Finanzplanung geht die Gesellschaft von einer positiven Fortführungsprognose aus. Die Liquiditätsausstattung der Gesellschaft ist jedoch gering und wird ausschließlich vom Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit beeinflusst. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft und damit die Fortführung des Unternehmens ist daher bei einem nicht nur unwesentlichen Unterschreiten der Umsatz- und Ertragserwartungen gefährdet, sofern fehlende operative Zahlungsmittelzuflüsse nicht durch anderweitige Maßnahmen, insbesondere durch Liquiditätszuschüsse von Eigen-und Fremdkapitalgebern, kompensiert werden. Darüber hinaus besteht eine Rangrücktrittsvereinbarung mit der HALBRIDGE Asset Management GmbH, Nürnberg, die hinsichtlich des tatsächlich beanspruchten Darlehensbetrags einschließlich aufgelaufener Zinsen mit ihrer Forderung hinter die Forderungen der übrigen Gläubiger zurückgetreten ist. Zum Bilanzstichtagvalutiert dieses Darlehen einschließlich aufgelaufener Zinsen mit TEUR 2.753.
Muss der neue Geschäftsführer nicht eigentlich Insolvenz für das Unternehmen anmelden?
SHEDLIN Capital AG, Nürnberg, Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg. Bestellt: Vorstand: Saorin Hita, Rafael, Castrop-Rauxel, *08.09.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Wenn alle Emissionshäuser mit einer überschuldeten Bilanz Insolvenz anmelden würden, dann wäre der Markt mit einem Schlag fast komplett bereinigt. Also bitte doch nicht nur auf die bekannten Feindbilder einschlagen.