Kurz vor der Bundestagswahl erhielten die Mitglieder der Hanseatischen Ersatzkasse (HEK) ein Rundschreiben, in dem über Organspende informiert wurde und ein Vordruck für den Organspendeausweis enthalten war. So weit, so sinnvoll und zulässig. Doch die Sendung enthielt auch ein Anlageblatt, in dem für ein „duales Krankenversicherungssystem“ geworben wurde, das heißt für den Erhalt der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung als parallele Systeme. Schon in der Überschrift des Beitrags wurde die Bürgerversicherung, für die sich in unterschiedlicher Ausprägung SPD, Grüne und die Linke stark machen, als „staatlich gelenkte Einheitskasse“ abqualifiziert.
Dagegen hat die Verbraucherzentrale Hamburg beim Bundesversicherungsamt (BVA), der Aufsichtsbehörde über alle bundesweit geöffneten Krankenkassen, Beschwerde eingelegt. Denn Krankenkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts sind zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind.
Diese Auffassung hat das BVA nun bestätigt. Die HEK wurde „darauf hingewiesen“, dass „ihre Vorgehensweise als unzulässig angesehen wird“. Und da die HEK gegenüber dem BVA erklärt hat, „dass sie eine vergleichbare Kontaktaufnahme mit ihren Versicherten nicht mehr durchführt“, geht das BVA „davon aus, dass ein rechtskonformes Verwaltungshandeln sichergestellt ist“.
- Reaktion des Bundesversicherungsamtes (Brief an Verbraucherzentrale Hamburg
- Quelle:VBZ HH