Ob Wünsche schnell erfüllt, Löcher gestopft oder alte Schulden umgeschichtet werden sollen, windige Kreditvermittler versprechen individuelle Lösungen per Mausklick. Verbreitet ist, dass für Aufträge zur Kreditvermittlung zunächst ein Vorschuss kassiert wird. Antragsunterlagen sollen dann per Post gegen Nachnahme angefordert werden. Der Postbote trägt aber häufig bloß einen Stapel wertloses Papier ins Haus, zum Beispiel für eine angeblich genehmigte Finanzsanierung, die überhaupt nicht gewünscht war. Das Geld ist dann weg, ohne dass ein Kreditvertrag unter Dach und Fach ist. Daher ist bei der virtuellen Suche nach Geldquellen, wenn ein finanzieller Engpass existiert, besondere Vorsicht geboten. Beim Seriositäts-Check helfen die folgenden Tipps:
Vorsicht bei Soforthilfe
Versprechen Angebote schnelle Soforthilfe, ist größte Vorsicht geboten. Denn Kreditvermittler vergeben selbst keine Darlehen, sondern reichen Anfragen bloß an Banken weiter. Sicher ist, dass diese Tätigkeit den Kredit verteuert – falls der überhaupt gewährt wird. Darüber entscheiden nämlich allein die Geldinstitute. Das gilt übrigens auch, wenn angeblich keine Sicherheiten gebraucht und die Schufa-Einträge ohne Bedeutung sind.
Kein blindes Vertrauen
Selbst wenn Vermittler wohlklingende und Vertrauen erweckende Namen tragen oder auf Mitgliedschaften in Verbänden hinweisen, ist das noch kein Grund, ihnen blind zu trauen. Das gilt auch, wenn Vermittler auf die Zulassung nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung verweisen. Die behördliche Zulassung ist im Wesentlichen eine Formsache und sagt nichts über die Angebote eines Darlehensvermittlers oder über das Auftreten gegenüber dem Kunden aus.
Keine Vorauszahlungen
Grundsätzlich sollte Offerten die kalte Schulter gezeigt werden, bei denen etwas gezahlt werden muss, bevor das Darlehen gewährt wird. Kreditvermittler haben nur dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Darlehen aufgrund ihrer Bemühungen tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde. Diese Vergütung muss in einem schriftlichen Vertrag geregelt sein und auch im Kreditvertrag ausgewiesen werden. Unseriöse Darlehensvermittler versuchen diese gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen, indem sie angebliche Auslagen verlangen. Diese muss der Kreditsuchende nur zahlen, wenn sie nachweisbar bei der Darlehensvermittlung entstanden sind und tatsächlich notwendig waren. In der Praxis werden jedoch regelmäßig unzulässige Beträge – wie etwa pauschale Summen – gefordert. Aber auch manch konkrete Einzelposition ist nicht erlaubt, wie z.B. Telefonkosten oder die Arbeitsstunden eines Außendienstmitarbeiters.
Vorsicht bei Hausbesuchen
Darlehensvermittler sagen sich bei ihren Interessenten auch gern zum Besuch an. Meist haben sie Versicherungen oder Verträge über vermögenswirksame Leistungen im Gepäck. Mit dem Hinweis, dass die Bank Sicherheiten brauche, drängen sie zur Unterschrift. Die Folge: Die Schulden wachsen. Denn der Kunde hat jetzt auch noch eine teure Versicherung am Hals – und obendrein keine Gewissheit, dass das Darlehen gewährt wird.
Quelle:VBZ Bundesverband