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Beat Bütler der Schweizer

Herr Beat Bütler ist aus verschiedenen Eintragungen im Internet hinreichend bekannt. Glaubt man den Einträgen die man da auf fremden Foren lesen kann, dann ist das schon ein „aktiver Zeitgenosse“ der sich offensichtlich schon mit vielen angelegt hat, vor allem dann wenn es um seine Person geht. Seit geraumer Zeit begehrt Herr Bütler die Löschung eines Artikels (Kommentars) aus unserem Forum, dem wir bis zum heutigen Tage nicht nachgekommen sind, und auch nicht nachkommen werden. Da kann Herr Bütler dann noch 50 mal anrufen und E-Mails schreiben. Herr Bütler behauptet ein Kommentarverfasser sei eine Person die „verurteilt sei“, bestreitet aber nicht das- wenn seine Einlassung zu der Person dann stimmen- das genau diese Person wohl ein-oder mehrere Urteile vor Deutschen Gerichten gegen Ihn erwirkt habe. Versäumnisurteile die er nicht anerkennt als „Schweizer Bürger“. Nun, verehrter Herr Bütler das Urteil hat in Deutschland seine Rechtswirksamkeit, ob Ihnen das dann als Schweizer Bürger nun gefällt oder auch nicht. Wenn Sie sich der Deutschen Justiz nicht unterwerfen wollen, dann dürfen Sie nicht in Deutschen Internetforen unterwegs sein. Wenn Sie Deutsche Staatsbürger verunglimpfen, oder sich diese verunglimpft fühlen, dann gilt eben für Folgen aus solchen Handlungen die deutsche Gerichtsbarkeit. Das wäre dann in der Schweiz sicherlich analog so. Würde ich Sie, als Deutscher, in Schweizer Internetforen verunglimpfen, dann würden Sie sicherlich vor ein Schweizer Gericht gehen. Würde ich dann zu dem Termin dort nicht erscheinen, dann würden Sie doch sicherlich auch ein Urteil gegen mich bekommen. Wir können den Vorgang aber auch abkürzen. Sie haben in einer E-Mail mitgeteilt „Sie würden Ihre Anwältin“ beauftragen. Tun Sie das, denn wir kommen in der Diskussion nicht weiter. Übrigens für uns gilt Deutsches Recht.  Natürlich können Sie sich ja dann auch bei uns selber äußern. Sie wissen ja, wir veröffentlichen auch Ihre Berichte gerne ohne Kommentierung, wenn diese rechtlich korrekt sind. das beurteilt der uns beratende Rechtsanwalt. Ist doch ein fairer Vorschlag. Ihnen eine gute und angenehme Zeit in die wunderschöne Schweiz.

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