Seit Juli 2013 bieten die ERGO und die Allianz neuartige Rentenversicherungen an. Statt der herkömmlichen garantierten Mindestverzinsung des Deckungskapitals wird nur noch eine Beitragsgarantie versprochen. Damit verlagern die Versicherungsunternehmen das Anlagerisiko auf Sie als Verbraucher.
Zu der fondsgebundenen Rentenversicherung „ERGO Rente Garantie“ wird z. B. lediglich eine Altersrente „aus einem garantierten Mindestvertragsguthaben“ gewährt. Dies gilt nur, wenn die Rente zum Tag des Beginns der vereinbarten Verfügungsphase in Anspruch genommen wird. Heißt einfach übersetzt, dass es bei diesem Produkt keine garantierte Mindestrente mehr gibt. Sie als Verbraucher tragen das Risiko der Wertentwicklung. Nur noch zu einem bestimmten Stichtag, nämlich zum Ende der Ansparphase, wird vom Versicherer ein Mindestvertragsguthaben garantiert.
Beim neuen Garantiemodell zur Allianz-Rentenversicherung „Perspektive“ wird Ihnen nur zum Ansparende der Erhalt der eingezahlten Beiträge und später eine Mindestrente zugesichert.
Möchten Sie in der Ansparphase mit einer etwas höheren Überschussbeteiligung belohnt werden, müssen Sie im Gegenzug auf den Garantiezins von derzeit 1,75 % verzichten (und damit auf die höhere Sicherheit).
So verlagern beide Versicherungsunternehmen das Anlagerisiko auf den Verbraucher:
Statt einer garantierten Mindestverzinsung schon während der Ansparphase, gibt es bei dieser neuen Produktgeneration nur noch die vage Chance auf eine vielleicht bessere Wertentwicklung bzw. höhere Überschussbeteiligung!
Die Beitragsgarantie ist nur dann etwas wert, wenn tatsächlich das vereinbarte Vertragsende erreicht wird!
Vor Abschluss immer persönlichen Bedarf und finanzielle Tragfähigkeit prüfen
Prüfen Sie vor dem Abschluss einer neuen Rentenversicherung immer genau, ob diese überhaupt Ihrem persönlichen Bedarf und Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit entspricht. Denn es handelt sich im Regelfall um einen langfristig bindenden Vertragsabschluss. Viele dieser Verträge werden nämlich gerade in der Ansparphase aus den unterschiedlichsten Gründen vorzeitig gekündigt. Das ist gerade in den Anfangsjahren für Sie als Versicherungsnehmer oft mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden.
Tipps:
- Soweit Rentenversicherungen Produkte ohne Garantiezins sowie ohne in der Höhe garantierte Rentenleistungen anbieten, sollte stets auch ein Vergleichsangebot zur klassischen Variante eingeholt werden.
- Holen Sie auch Vergleichsangebote zu alternativen Altersvorsorgeprodukten ein. Entscheidend bei allen Angeboten ist immer die richtige Produkt- und Anbieterauswahl. Zum Thema Geldanlage und private Altersvorsorge können Sie gerne unser anbieterunabhängiges Beratungsangebot in unseren Beratungsstellen nutzen.
Quelle:VBZ Niedersachsen