Das Landesverfassungsgericht hat die Klagen gegen das Ergebnis der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vom Mai 2012 abgewiesen. Es ging auch um die Mehrheit der Kieler Koalition im Landtag. Geklagt hatte die Junge Union gegen das Privileg des SSW nicht unter die 5% Hürde zu fallen. Alles bleibt wie es ist.