Herr B. aus O. hatte sein Zeitschriftenabonnement eigentlich gekündigt und erhielt ein Schreiben aus dem Hause Axel Springer, in dem er um einen Rückruf gebeten wurde, um noch offene Fragen zu Beendigung seines Abos zu klären, doch im Verlauf des Gesprächs wurde die Werbetrommel für die Fortsetzung des Abonnements gerührt. Auch Frau M. aus Hamburg meldete sich im Auftrag eines Ex-Kunden wegen Abwicklungsfragen beim Verlagshaus; tatsächlich wollte man ihr aber ein neues Abonnement für die „Bild am Sonntag” verkaufen. Und Herrn K. aus D. wurde bei seinem Rückruf die Fortsetzung seines gekündigten Abos mit angeblich besseren Bezugsbedingungen angeboten.
Verstoß gegen Gerichtsurteil
Diese drei Fälle sind beispielhaft für die Vertriebspraktiken der Axel Springer AG. Schon im Februar 2012 hatte das Landgericht Berlin dem Unternehmen untersagt, seine Kunden unter einem Vorwand anzuschreiben und einen Rückruf zu erbitten, in dessen Verlauf ihnen die Fortsetzung ihrer Zeitschriftenabonnements nahegelegt wurde (Anerkenntnis-Urteil v. 17. Februar 2012, Az. 16 O 558/11). Doch offenbar kümmert diese rechtskräftige Entscheidung den Verlag wenig.
Ordnungsgeld beantragt
Wir haben Axel Springer mit den Vorwürfen konfrontiert. Das Unternehmen behauptet, es sei in den Telefongesprächen ja auch um die Abwicklung der Kündigung – angeblich die „Abstimmung des Schlussdatums“ – gegangen. Da das nach den Angaben unserer Zeugen nicht stimmt, haben wir nun beim Landgericht Berlin den Antrag gestellt, gegen die Axel Springer AG ein „empfindliches Ordnungsgeld“ festzusetzen. Theoretisch können das bis zu 250.000 Euro sein.
Übliche Praxis in Verlagen
Die Axel Springer AG steht mit dieser Vertriebsmasche übrigens nicht alleine da. Auch den Bauer Verlag haben wir bereits verklagt und vor Gericht gewonnen (siehe „Bei Rückruf: Abo”).
Beim Kampf um Abonnenten ist den Verlagen anscheinend jedes Mittel recht. Einen Anruf des Kunden zu provozieren, um angeblich Abwicklungsfragen zu klären und stattdessen ein Verkaufsgespräch zu führen, verstößt klar gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs.
Quelle:VBZ Hamburg